Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Peter B. •

Frage an Peter Ramsauer von Peter B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister,

welche Maßnahmen planen Sie um Fahrradfahrer zum Einhalten der StVO zu zwingen?

Verstöße wie Fahren auf Gehwegen und in Gegenrichtung sowie Mißachtung des Rotlichtes sind inzwischen ein Massenphänomen und die Polizei ist weitgehend hilflos. Die Radler gefährden damit andere und sich selber. In der warmen Jahreszeit ist dieses Verhalten besonders häufig.

Was kann die Politik tun um diesen Zusatand zu ändern? Höhere Bußgelder? Beschlagnahme von Fahrrädern für Widerholungstäter?

Und: Ist eine allgemeine Kennzeichenpflicht, wie bei PKW und Krafträdern, für Sie eine Option?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Burkert

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CSU

Sehr geehrter Herr Burkert,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf Abgeordnetenwatch, in der Sie die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Kennzeichenpflicht für Fahrräder hinterfragen.

Die Einhaltung von Verkehrsregeln ist eine elementare Grundvoraussetzung für einen sicheren Straßenverkehr. Allgemeine Regeln machen das Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer kalkulierbar und ermöglichen eine Orientierung auch in komplexen Verkehrssituationen. Der Straßenverkehr zeichnet sich im Vergleich zu schienengebundenen Verkehren oder dem Luftverkehr durch ein hohes Maß an Individualität aus. Aus diesem Grund ist für eine sichere Verkehrsteilnahme die Befolgung von Regeln für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer unerlässlich.

Seitens des Gesetzgebers sind eindeutige Verhaltensregeln für Radfahrer in der Straßenverkehrs-Ordnung formuliert; schwieriger erscheint hingegen die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln. Abhilfe können deshalb nur solche Verkehrskontrollen leisten, bei denen die Fahrradfahrer angehalten und Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Die Überwachung des Verkehrs liegt nach grundgesetzlicher Aufgabenteilung jedoch in alleiniger Zuständigkeit der Länder. Als Bundesverkehrsminister habe ich hier keinerlei Eingriffs- oder Weisungsbefugnis.

Zur Frage der Kennzeichenpflicht für Fahrräder kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 73 Millionen Fahrräder gibt - Tendenz steigend. Der Verwaltungsaufwand und die Belastung der Fahrradhalter durch die Einführung einer Kennzeichenpflicht stünden in keinerlei angemessenem Verhältnis zum angestrebten Nutzen. Da an einem Fahrrad allenfalls relativ kleine Kennzeichentafeln angebracht werden könnten, dürfte eine rasche Lesbarkeit und optimale Identifizierbarkeit der Kennzeichen nicht immer gegeben sein.

Im Übrigen würde mit einer Identifizierung des betreffenden Fahrradhalters über das Kennzeichen noch nicht der Fahrradbenutzer ermittelt werden können. Eine Identifizierung von Fahrradfahrern, die sich verkehrswidrig verhalten oder Unfallflucht begehen, ist dadurch jedenfalls nicht zu gewährleisten. Diese muss aber verlangt werden, da selbstverständlich nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden darf, der die Rechtsverletzung auch tatsächlich begangen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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