Frage an Peter Ramsauer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Werner S. •

Frage an Peter Ramsauer von Werner S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

gerade die CSU als eine mitten im Volk verankerte Partei legt zu Recht immer starken Wert auf eine sozial gerechte Politik.

Was spricht eigentlich dagegen, dass vor diesem Hintergrund die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der bereits vor einem Jahr vorliegende Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen per Verordnung wie bei den Gebäudereinigern endlich für allgemeinverbindlich erklärt wird? Besonders mit der bevorstehenden Öffnung des osteuropäischen Marktes werden hier massive Probleme für das Lohnniveau der hiesigen Zeitarbeitsanbieter auftreten. Daher muß es m.E. zumindest für eine Übergangszeit Schutzmechanismen im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zum Erhalt der erreichten Standards bei der Arbeitnehmerüberlassung geben.

Halten Sie dies für einen Punkt, der in der großen Koalition konsensfähig sein könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Stolz

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CSU

Sehr geehrter Herr Stolz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Mai 2007. Sie fragen, ob es in der großen Koalition konsensfähig sei, die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen.

Im Koalitionsausschuss am 18. Juni 2007 ist eine Entscheidung zur Lösung dieser Frage gefallen. Künftig können in einzelnen Branchen unterste Tariflöhne durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowohl für deutsche wie für ausländische Arbeitnehmer festgeschrieben werden, um Lohndumping wirksam zu verhindern und um auf soziale Verwerfungen durch ausländische Arbeitnehmer, die nach den Bedingungen ihrer Heimatländer entlohnt werden, angemessen reagieren zu können.

Grundsätzlich können alle Branchen, die die nötigen Bedingungen erfüllen, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Sie haben Zeit bis zum 31.03.2008, einen gemeinsamen Antrag zu stellen und die dafür nötigen Voraussetzungen zu erfüllen. Es gilt jedoch das Gebot der Freiwilligkeit. Und es sind gewisse Voraussetzungen zur Aufnahme in das Gesetz zu erfüllen. Ob diese bei der Zeitarbeitsbranche vorliegen werden, kann ich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit sagen. Dies ist auch abhängig von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen des diesbezüglichen für das 2. Halbjahr geplanten Gesetzentwurfs.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer

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