Frage an Peter Ramsauer bezüglich Soziale Sicherung

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Thomas K. •

Frage an Peter Ramsauer von Thomas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

soeben wurde durch das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der ARGEN getroffen. Die Argen sind Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Trägern. Dies ist laut Verfassungsgericht im Grundgesetz nicht vorgesehen, weil danach klar zugeordnet sein muss, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".
Somit steht eine Neuordnung der ARGEN an.
Wie stehen Sie zu der Verteilung der zukünftigen Zuständigkeit?
Sollte es die BA, die Kommunen oder gar eine private Arbeitsvermittlung werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kotzinger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kotzinger,

vielen herzlichen Dank für Ihr E-Mail, in dem Sie mich um Beurteilung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen bzw. Landkreisen zur Zulässigkeit der Organisationsstruktur der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezüglich Aufgabenübertragung an die Kommunen und der Arbeitsgemeinschaften bitten.

Meiner Auffassung nach hat das Gericht für Rechtssicherheit bei der organisatorischen Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gesorgt. Keiner muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dem Bundesgesetzgeber aber auch einen grundsätzlichen politischen Gestaltungsauftrag gegeben. Die bisherige Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften hält es nicht für zulässig.

Zur verfassungsgemäßen Neuorganisation hat das Gericht dem Gesetzgeber eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber nicht vorgegriffen und nähere Vorgaben für die Zeit danach gemacht. Es bleiben mithin Zeit und Raum genug, grundlegende Überlegungen anzustellen, wie die Ausführung der Grundsicherung und die Form der Kompetenzeinbindung der bisher tätigen Institutionen weiter erfolgreich gestaltet werden können. Die CSU-Landesgruppe wird alles für eine Unterstützung der Anliegen der Kommunen tun.

Mit freundlichen Grüßen

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