Frage an Peter Ramsauer bezüglich Recht

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Peter Ramsauer
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Frage von Dietmar N. •

Frage an Peter Ramsauer von Dietmar N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 16. Januar 2009. Allerdings finde ich es sehr schade, dass sie dabei in keiner Weise auf meine Fragen vom 2. Januar 2009 eingegangen sind. Ich bitte Sie deshalb noch einmal um die Beantwortung dieser und einer weiteren Frage, die sich aus Ihrer Antwort zwangsläufig ergibt.

In jeder Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die ich kenne, wird ausdrücklich auf die grundsätzliche Nichtvergleichbarkeit der Kriminalitätshäufigkeit von Deutschen und Nichtdeutschen hingewiesen. So heißt es auch auf Seite 105 der von Ihnen zitierten PKS für das Berichtsjahr 2007 unter anderem:

"Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist jedoch schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen wie vor allem Illegale, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte nicht, die in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden.
[…]
Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben eher in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden."

Wieso gehen Sie über die vom Bundeskriminalamt eingeräumten statistischen Bewertungsprobleme, die in übertragenem Sinne sicherlich auch für eingebürgerte Deutsche gelten, einfach hinweg?

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Näher

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Sehr geehrter Herr Näher,

die von Ihnen gestellten Fragen habe ich bereits umfassend beantwortet. Nur noch so-viel: Auch wenn die Polizeiliche Kriminalstatistik darauf hinweist, dass keine 1:1-Vergleichbarkeit der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen auf der Grundlage der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik möglich ist, insbesondere weil bei den Nichtdeutschen keine so genannte Tatverdächtigenbelastungszahl berechnet wird, bleibt doch festzuhalten, dass die vorliegenden statistischen Daten – vor allem auch dann, wenn man die spezifischen Delikte aus dem Bereich Ausländer- und Asylrecht außen vor lässt – Grund zur Besorgnis im Hinblick auf die Kriminalitätsbe-lastung von Nichtdeutschen liefern. Das kann man zur Kenntnis nehmen oder nicht – die Politik wird aber keine wirksamen Lösungskonzepte entwickeln können, wenn sie vor Befunden, die aus ideologischen Gründen möglicherweise nicht jedem gefallen, die Augen verschließt. Wenn Integrationspolitik Erfolg haben soll, bedarf es einer verlässlichen Datenbasis, die Auskunft darüber gibt, ob und in welchen Bereichen es Integrationsdefizite gibt. Dies hat im Übrigen auch die Bundesregierung im Ersten Fort-schrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan ausdrücklich festgehalten. Die Bun-desregierung betont dabei die Notwendigkeit, das Integrationsmonitoring zu verbes-sern und verweist auf eine Arbeitsgruppe der Länder, die eine einheitliche Definition des Merkmals Migrationshintergrund erarbeiten und den Bedarf an ergänzenden statistischen Informationen benennen soll (nachzulesen unter
http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/IB/fortschrittsbericht,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/fortschrittsbericht , dort auf Seite 187 -188).

Wer behaupten will, dass die Erarbeitung einer aussagekräftigen Datenbasis irgendetwas mit Ausländerfeindlichkeit zu tun hat, verabschiedet sich von einer ernsthaften und zielorientierten Debatte. Zudem müsste er dann eigentlich mit der gleichen Vehe-menz auch die Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit in der Polizeilichen Kri-minalstatistik ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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