![Peter Ramsauer Portrait von Peter Ramsauer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/peter_ramsauer_37.jpg?itok=birDHYwo)
(...) Anhang 2, dass bei einem stehenden Fahrzeug das Kennzeichen noch aus einer Entfernung von 40 m lesbar sein muss. Dem folgen die Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (...)
(...) Anhang 2, dass bei einem stehenden Fahrzeug das Kennzeichen noch aus einer Entfernung von 40 m lesbar sein muss. Dem folgen die Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (...)
(...) Entsprechend dem österreichischen Modell wurde in Deutschland die straßenverkehrsrechtliche Grundlage geschaffen. Finanzielle Vorteile entstehen dadurch, dass das Wechselkennzeichen zur gleichen Zeit an nur einem von zwei Fahrzeugen geführt werden darf, und dieses als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden kann. (...)
(...) Für die Planung und Realisierung der zahlreichen vom Deutschen Bundestag beschlossenen notwendigen Projekte stehen begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Als Baulastträger der Bundesfernstraßen ist der Bund daher immer bestrebt, die Steuergelder möglichst wirtschaftlich für die Erhaltung und den Ausbau der Bundesstraßen und Autobahnen einzusetzen. (...)
(...) Sie hinterfragen die zu diesem Thema auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwähnte Flexibilität der Mitarbeiter. (...) Mit Flexibilität ist die freiwillige Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Versetzung oder Umsetzung gemeint. Ein entsprechendes Anreizsystem hierzu wird noch entwickelt. (...)
(...) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb das neue Verkehrssicherheitsprogramm 2011 erarbeitet. Es gilt den geänderten Rahmenbedingungen und neuen Herausforderungen im Straßenverkehr Rechnung zu tragen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung und Anfrage zum Wechselkennzeichen. (...) Mit der Einführung von Wechselkennzeichen haben wir auf die Forderungen der Fahrzeughalterinnen und -halter, die mehrere Fahrzeuge besitzen, aber jeweils nur eins nutzen, reagiert. (...) Finanzielle Vorteile entstehen dadurch, dass das Wechselkennzeichen zur gleichen Zeit an nur einem von zwei Fahrzeugen geführt werden darf, und dieses als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden kann. (...) Mit den Regelungen zum Wechselkennzeichen stellen wir die Möglichkeit bereit. (...)