Frage an Peter Tusche bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage von Andreas M. •

Frage an Peter Tusche von Andreas M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich habe mal ne frage wie viel über Stunden kann ein Arbeitgeber von mir verlangen. Giebt es da Regelungen habe kein Tarif Vertrag nur normal eingestellt.

mfg

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REP

Sehr geehrter Herr Mitte;

da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsauskünfte geben. Ich empfehle Ihnen jedoch auf die Seite der Süddeutschen Zeitung (_www.sueddeutsche.de_ (http://www.sueddeutsche.de) ) unter Job/Karriere zu gehen. Eine weitere Möglichkeit zur Auskunft finden Sie unter der Web (_http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/236884/_ (http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/236884/) ). Grundsätzlich sollten Sie jedoch erst einmal in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob dort eine Überstundenrgegelung verankert ist. Eine weitere Möglichkeit einer Rechtsauskunftserteilung wäre, sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht zu erkundigen.
Um Ihnen jedoch vorab etwas konkretes zu sagen ist hier ein Auszug aus dem
oben genannten Channelpartner-Web:

Ohne eine ausdrückliche kollektiv- oder individualrechtliche Vereinbarung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitzeit zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden existiert nicht, sie folgt auch nicht aus dem in § 106 GewO verankerten Weisungsrecht des Arbeitgebers. In solchen Fällen kann sich zunächst nur ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Dies gilt vornehmlich für Notfälle oder sonstige außergewöhnliche - für den Arbeitgeber nicht vorhersehbare - Fälle, die zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erforderlich sind. Des Weiteren kann sich gegebenenfalls durch eine Auslegung des Arbeitvertrages eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Erforderlich sind dann jedoch Anhaltspunkte, die sich aus der Betriebsüblichkeit oder aus der Art der übernommenen Arbeitsaufgaben ergeben können. Insoweit ist bei gut dotierten Führungskräften oder leitenden, außertariflichen Angestellten davon auszugehen, dass sie sich zu einem höheren Maß an Arbeitsleistung verpflichtet haben, auch wenn dies vertraglich unter Umständen nicht ausdrücklich normiert ist. Ich hoffe Ihnen wenigstens ein Stückchen weiter geholfen zu haben.

Mit vielen Grüßen
Peter Tusche