Sehr geehrte Frau Guttenberger, setzen Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das zuständige Bundesverfassungsgericht ein?

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Petra Guttenberger
CSU
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Frage von Johannes G. •

Sehr geehrte Frau Guttenberger, setzen Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das zuständige Bundesverfassungsgericht ein?

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Antwort von
CSU

Anfrage zu einem AfD-Verbot

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem möglichen Verbot der AfD.

Um es ganz klar zu sagen: Die AfD ist aus meiner Sicht ganz sicher keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für Deutschland und insbesondere für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Eine Vielzahl der Positionen sind nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen, zeugen von einem hohen Maß an Demokratiefeindlichkeit und schaden damit dem Wohl unseres Landes.

Eine fortschreitende Radikalisierung ist sowohl bei den Personen, als auch im Programm festzustellen.

Für mich ist jede Art von Extremismus inakzeptabel und ich begrüße, dass die AfD teilweise als rechtsradikal eingestuft worden ist und zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Ich sehe mit großer Sorge, in welcher Weise Mitglieder, aber auch hochrangige Funktionäre dieser Partei Äußerungen von sich geben und Hass und Hetze verbreiten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich machen.

Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt. Wer eine politische Initiative für ein Verbot der AfD ergreifen will muss bedenken, dass unser Grundgesetz in Art. 21 sehr hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellt. Demzufolge kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will.

Für ein Parteiverbot genügt es demzufolge nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt und ähnliches werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beseitigen wollen.

Ich hielte es für problematisch, wenn ein Verbotsantrag scheitern würde, der auf unzureichenden Voraussetzungen gründet. Dies würde die Argumentation, die seitens der AfD immer wieder getätigt wird, nicht als Täter, sondern als Opfer dazustehen, unterstützen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass durch das Lösen der politischen Probleme, die letztendlich zum Erstarken der AfD geführt haben, diesen auch der politische Boden entzogen werden kann.

Ich werde mich auch zukünftig mit der AfD politisch auseinandersetzen und das unsägliche Agieren vieler ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten allen deutlich vor Augen führen.

Um also erfolgreich ein Parteiverbotsverfahren anzustrengen, sind zunächst einmal belastbare Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz erforderlich, die dann auch zu einem erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen werden.

Nicht zuletzt aus den Erkenntnissen des nicht erfolgreich auf den Weg gebrachten Antrags zum Verbot der NPD sollten wir uns diese Zeit lassen, um entsprechend belastbar vorgehen zu können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Haltung verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger, MdL

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