Sind Sie immer noch gegen das Einleiten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD?
Sehr geehrte Frau Guttenberger
nun ist fast ein Jahr vergangen seit Ihrer Antwort auf mein erste Frage. Sie hatten ein Dreivierteljahr Zeit Ihre Politik umzusetzen und so, wie geplant, den Aufwind der AfD zu stoppen.
Leider kann ich nichts davon erkennen. Mir scheint eher, je mehr die Union die Themen der AfD bespielt, je härter sie gegen Migranten und Menschen am unteren Einkommen vorgeht, je mehr sie die Überreichen verschont, desto mehr wächst die AfD. Denn die Menschen wählen lieber das Original als die Kopie.
Sie schreiben: "Nur wenn wir die Probleme der Bürgerinnen und Bürger einer Lösung zuführen, wird sich der Spuk der AfD von selbst erledigen." Migration ist nicht unser Problem, sie könnte für einige unserer Probleme die Lösung sein. Dass es sich hier um ein medial aufgebauschtes "Problem" handelt, erkennt man daran, dass Menschen in Ballungsräumen mit wenig Migration weit seltener AfD wählen als in Gebieten ohne nennenswerten Ausländeranteil. Lassen Sie die AfD PRÜFEN!
Verbot der AfD
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja – ich halte es immer noch für den richtigen Weg, eine verfassungsfeindliche Partei im politischen Diskurs entsprechend zu bekämpfen.
Wie in meinem Schreiben vom 27. Januar 2025 ausgeführt, hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die NPD deutliche Aussagen bezogen auf ein etwaiges Parteienverbot getroffen, indem festgestellt wurde, dass Verfassungsfeindlichkeit allein nicht ausreicht und letztendlich nur das letzte Mittel sein kann und dass der demokratische Diskurs selbst antidemokratische Ideen am besten entkräften kann, wenn nicht unmittelbar eine Gefahr besteht. Ich sehe keine Gefahr zur unmittelbaren Übernahme der Macht durch die AfD, so dass ich unter dem Gesichtspunkt der Potentialität, die ebenfalls in diesem Urteil benannt wurde, auch keine Möglichkeit sehe, ein erfolgreiches Verbotsverfahren durchzuführen.
Verfahren, die dann vor dem Bundesverfassungsgericht, das allein für ein etwaiges Parteienverbot zuständig ist, letztendlich scheitern, sind ganz sicher nicht der richtige Weg. Desweiteren wurde in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch deutlich, dass ein Verbot nicht automatisch zu einem Verschwinden der verfassungsfeindlichen Ideen aus dem politischen Raum führt, sondern dass sich die Anhänger einfach neu organisieren und in andere rechtsextreme Strukturen ausweichen.
Ich bin deshalb nach wie vor der festen Überzeugung, dass eine Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger das beste Mittel in einer Demokratie ist, antidemokratische Kräfte kleinzuhalten. Beim Scheitern eines Verbotsverfahrens würde die AfD einmal mehr die Opferrolle einnehmen, die ihr eher nutzen als schaden würde und das möchte ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL
