Warum sind die Prüfungsaufgaben des Abiturs nicht öffentlich verfügbar?
Sehr geehrte Frau Häffner,
Ich habe im Jahre 2022 Abitur gemacht.
Jetzt wollte ich mir die Prüfungen anschauen, leider ist es sehr schwer an die Prüfungen zu kommen.
Deshalb nun meine Frage an sie.
Mit freundlichen Grüßen,
Anuk O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben Recht: Wenn man das Abitur bereits abgelegt hat, liegt der Wunsch nahe, die eigenen Prüfungsaufgaben im Nachhinein noch einmal einsehen zu können. In Baden-Württemberg sind die Original-Abiturprüfungsaufgaben jedoch nicht öffentlich zugänglich, auch nicht rückwirkend nach mehreren Jahren. Es gibt keinen staatlichen oder kostenfreien Zugang für Privatpersonen, weder online noch auf Anfrage beim Kultusministerium.
Hintergrund ist, dass die Abiturprüfungsaufgaben Teil eines geschützten Prüfungsverfahrens sind. Aufgaben, Materialien und Aufgabenteile werden über mehrere Jahre hinweg erneut oder in abgewandelter Form eingesetzt. Die Landesregierung sieht in einer Veröffentlichung die Gefahr, dass Chancengleichheit, Vergleichbarkeit und Qualität der Abiturprüfungen beeinträchtigt würden. Diese Praxis wurde in Baden-Württemberg mehrfach durch Antworten der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen bestätigt, unter anderem in der Landtagsdrucksache 17/5513.
Nach der Durchführung erhalten die Schulen die Prüfungsaufgaben zur schulinternen Nutzung, etwa für Unterrichtszwecke oder zur Vorbereitung aktueller Jahrgänge. Daraus ergibt sich jedoch kein individueller Anspruch ehemaliger Schülerinnen und Schüler auf Herausgabe der Aufgaben.
Für Privatpersonen besteht lediglich ein indirekter, kostenpflichtiger Zugang über Verlage, die frühere Abiturprüfungsaufgaben mit Genehmigung des Landes veröffentlichen. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche Bereitstellung durch das Land, sondern um privatwirtschaftliche Angebote. Dies erklärt, warum der Zugang für ehemalige Abiturientinnen und Abiturienten als schwierig empfunden wird.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen, die geltende Praxis einzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Gärtner
Kerstin Gärtner
Persönliche Referentin
