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Antwort von Petra Müller-Klepper
CDU
• 28.06.2023

Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern, die zu Aufwand beim Landesbetrieb Hessen-Forst führen, wird zur Deckung der Kosten eine Gebühr erhoben, die in der Höhe den jeweiligen Aufwand und den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss

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