Frage an Petra Nicolaisen bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Petra Nicolaisen
CDU
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Frage von Sven J. •

Frage an Petra Nicolaisen von Sven J. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Moin Moin Frau Petra Nicolaisen,

mich würde interessieren, wie Sie zu der Meinung kommen, daß eine Mietpreisbremse nicht erforderlich ist.
Ein Vermieter ist ein Unternehmer. Als solcher ist er in der Regel profitorientiert. Und genau da liegt der Fehler,
solange es nicht einen ausreichenden sozialen Wohnungsbau gibt (den es seit der Nachkriegszeit nicht mehr gibt).
Der Vermieter hat in der Regel nicht das soziale Bewustsein, das die Wohnung eines Menschen seine Heimat, sein Rückzugsort der Ruhe und Erholung und als Basis seines Wirkens im Leben mit die wichtigste Sache ist,
die ihm absolut sicher und stabil ohne Sorgen zur Verfügung stehen muss. Durch ständig zum Teil obszön steigende Mieten und die in rasender Geschwindigkweit sinkende Menge an verfügbaren bezahlbaren Wohnungen werden die Mieten ferade zum "Volksproblem" und meiner Meinung nach grenzt es an einen Skandal, das den Vermietern nicht bewust gemacht wird, das sie verantwortungsvoll handeln MÜSSEN, da sie in einer Schlüsselposition der Gesellschaft ihren Beruf ausüben. Ich kann Ihnen in Flensburg Wohnlöcher zeigen, in denen Menschen leben müssen, bei denen Ihnen garantiert der Atem stocken würde und sie gleich nach dem Besichtigungstermin duschen gehen wollen, und das nicht, weil es dort so dreckig ist. Können Sie mir bitte erklären, wie Sie zu Ihrem Standpunkt gekommen sind? Wo findet der ausreichende soziale Wohnungsbau aktuell statt?

Vielen Dank und viele Grüße, S. J.

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CDU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September.
Ich teile Ihre Meinung, dass wir für Familien mit Kindern, Haushalte mit niedrigem Einkommen und die steigende Zahl älterer Menschen ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen müssen. Dies ist ein wichtiges Anliegen der CDU sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Grundsätzlich ist der Wohnungsbau Ländersache. Dies wurde 2006 festgelegt, als die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Seitdem darf der Bund die Länder nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. In den letzten fünf Jahren sind unter dem SPD geführtem Kabinett Albig Versäumnisse beim Thema Wohnungsbau in Schleswig-Holstein gemacht worden. Die CDU Schleswig-Holstein hat schon in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass die derzeit restriktiven Vorgaben im Landesentwicklungsplan in Teilen des Landes zu hohe Baukosten und Mietpreise zur Folge haben. In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir daher festgehalten, dass die Neuerrichtung von Wohnimmobilien nicht durch starre Entwicklungsgrenzen behindert werden darf. Die Landesregierung wird die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung in Regionen mit erhöhter Nachfrage an die realen Erfordernisse anpassen. Damit wird möglich, dass Wohnraum dort geschaffen werden kann, wo er tatsächlich benötigt wird.
Bezüglich der Mietpreisbremse hat sich gezeigt, dass die Mietpreisbremse in vielen Teilen der Bundesrepublik nicht den erhofften Effekt gezeigt hat. Aus diesem Grund hat sich das Regierungsbündnis in Schleswig-Holstein dazu entschieden, die Sicherung stabiler Mietpreise, dies ist und bleibt das Ziel, durch geeignetere Instrumente zu ersetzen.
Was die Schaffung von neuem Wohnraum betrifft, hat auch die Große Koalition im Bund in den letzten knapp vier Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht. So hat das Bundesbauministerium auf Grundlage des Koalitionsvertrages das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen geschaffen. Ziel dieses Bündnisses ist es, gute Rahmenbedingung für den Wohnungsneubau zu schaffen. Es werden derzeit bundesweit mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt. Das Bündnis hat umfangreiche Vorschläge erarbeitet. Die Arbeit des Bündnisses wurde parlamentarisch begleitet und es wurden verschiedene Vorschläge in Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

Die im Koalitionsvertrag ins Leben gerufene Baukostensenkungskommission hat mehr als 60 Empfehlungen zur Kostendämpfung erarbeitet. Deren Umsetzung kann einen großen Beitrag zum kostengünstigen Wohnen und Bauen in Deutschland leisten. Die Kommission hat die Entwicklung der Baukosten analysiert und Kostentreiber identifiziert, aber auch Ursachen für diese Entwicklungen ermittelt und konkrete Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich die Wirtschaftlichkeit des Bauens steigern ließe. So wurde u. a. festgestellt, dass das Normungswesen immer umfangreicher geworden ist und bei der Planung und beim Bau zu höheren Kosten und Haftungsrisiken führt.
Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wurden von knapp 500 Millionen Euro pro Jahr auf über 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2017 und 2018 erhöht. Ab 2020 erhalten die für den sozialen Wohnungsbau zuständigen Länder erhöhte Anteile aus der Umsatzsteuer. Damit werden sie in die Lage versetzt, der übernommenen alleinigen Aufgabe gerecht zu werden. Die Mittel der Städtebauförderung wurden auf 790 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Damit werden Städte und Gemeinden noch wirksamer bei der Bewältigung des demografischen und ökonomischen

Sehr geehrter Herr J., in Flensburg wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel von 25 Millionen auf rund 60 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Es liegen Anträge für 600 Einheiten im sozialen Wohnungsbau vor. Dadurch können die Stadt und Bauträger erheblich mehr Sozialwohnungen bauen als bisher vorgesehen
Eine Verengung der Wohnungsbaudebatte auf den Mietwohnungsmarkt in Boom-Städten und auf eine Verdichtung der Bebauung greift zu kurz. Wir müssen unseren Blick auch über die betroffenen Stadtzentren hinaus richten. Der ländliche Raum kann und muss als Entlastungspotential für überhitzte städtische Wohnungsmärkte genutzt werden. Die schnellere und bessere Verfügbarkeit von günstigem Bauland ist daher ein wichtiger Standortvorteil.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen

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