Frage an Petra Pau bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Petra Pau
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Frage von Thoams F. •

Frage an Petra Pau von Thoams F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Genossin Paul,

warum wurde am 28.6.2012 das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens überhaupt zur abstimmung gestellt? Nach der GO des BT heist es im § 81 (1):

Die zweite Beratung wird mit einer allgemeinen Aussprache eröffnet, wenn sie vom Ältestenrat empfohlen oder von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird. Sie beginnt am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlußempfehlung und des Ausschußberichts, früher nur, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages es beschließen; bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die für dringlich erklärt worden sind (Artikel 81 des Grundgesetzes), kann die Fristverkürzung mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden. Für den Antrag gilt die Frist des §20 Abs. 2 Satz 3.

Díe Beschlussempfelung des Innenausschuss (DS 17/7746) wurde am Vortag (27.06.2012) verfasst. Wurde eine Fristverkürzung im Plenum beschlossen oder der Gesetzentwurf von der Bundesregierung als dringlich erklärt?

Solidarische Grüße
Thomas Frischkorn

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Frischkorn,

die jeweilige Tagesordnung und die zu behandelnden Punkte werden unter den parlamentarischen Geschäftsführern namens der fünf Fraktionen vereinbart. Dabei kommt es durchaus vor, dass eine Fraktion auf ein beschleunigtes Verfahren drängt, während andere dagegen auf die Einhaltung der regulären Fristen besteht. In solchen Fällen gilt klar die Geschäftsordnung.

Es ist aber durchaus auch üblich, dass man eine Verkürzung einvernehmlich regelt. Dann gilt die Vereinbarung, die namens der Fraktionen getroffen wurde. Als Vizepräsidentin, die das Plenum leitet, halte ich mich selbstverständlich an den selbst bestimmten Willen der Fraktionen.

Wie es beim Meldegesetz konkret war, kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Der faktische Unterschied hätte allerdings lediglich darin bestanden, dass die Abstimmung einen Tag später, also Freitag stattgefunden hätte. Die Mehrheitsverhältnisse wären wohl dieselben gewesen.

Spannender finde ich eine andere Frage. Der Ursprung war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, die bekanntlich von der CDU/CSU und der FDP gestellt wird. Der plötzliche Änderungsantrag, der im Innenausschuss eingebracht wurde, kam ebenfalls von der CDU/CSU und der FDP.

Es gab dazu eine kurze, aber völlig klare Pro-und-Kontra-Debatte: CDU/CSU und FDP dafür, SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Die Abstimmung im Innenausschuss fiel entsprechend aus. Ich war dabei.

Nachdem später die Brisanz des Gesetzes publik wurde und der berechtigte Protest anschwoll, ging ein Regierungsmitglied nach dem anderen auf Distanz. Fast alle mit der seltsamen Begründung, ihr guter Entwurf sei ja im Innenausschuss verschlechtert worden…

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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