Frage an Petra Pau bezüglich Soziale Sicherung

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Petra Pau
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Petra Pau von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Pau,

eine Frage zur "DDR-Opferrente". Ich habe voraussichtlich Anspruch auf eine Zuwendung nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) i.H.v. mtl. 250,00 €. Ich beziehe Leistungen nach ALG-II. Wird die Zuwendung für Haftopfer als sonstiges Einkommen bei der Berechnung der Höhe meines ALG-II
mitberücksichtigt? Wenn ja, würde das bedeuten, dass ich einerseits einen Rentenanspruch i.H.v. 250,00 € habe, anderseits dieser Betrag vom Regelsatz des ALG-II abgezogen würde und ich praktisch leer ausginge?

Ich würde mich über eine baldige Nachricht freuen, bis dahin
mfg. Jürgen Berndt

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DIE LINKE

Sehr geehrter Jürgen Berndt,

nach meiner Lesart und nach dem Rechtsverständnis von kompetenten Mitarbeitern aus meinem Arbeitskreis „Bürgerrechte und Demokratie“ der Fraktion DIE LINKE darf sich die „DDR-Opferrente“ nicht negativ auf Ihre ALG-II-Ansprüche auswirken.

Bitte beachten Sie dennoch, dass ich als Abgeordnete nicht befugt bin, Rechtsauskünfte zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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