Frage an Petra Pau bezüglich Recht

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Frage von Wilfried M. •

Frage an Petra Pau von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Pau,

ich bedanke mich für Ihre rasche Antwort auf die Frage zum Drittgeheimnisschutz http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5860--f166968.html#frage166968.
(Damit Sie mir das Ergebnis der Untersuchung Ihres Juristen mitteilen können, werde ich meine E- Postanschrift auf anderem Wege mitteilen.)

Ein mit § 203 Abs. 2 StGB (und § 170 GVG, § 624 (4) ZPO) kollidierender Mißstand in Sorgerechtsverfahren nicht nur in Bayern scheint die unbefugte bzw. willkürliche Übersendung kompletter Parteischreiben und sogar psychologischer Sachverständigengutachten (die naturgemäß jede Menge sensibelster Privatgeheimnisse, auch Fehldiagnosen usw. enthalten) von Familienrichtern an Jugendämter zu sein.

Letzteres propagiert z.B. ein einflußreicher Psychologe und Betreiber der vorübergehend in die Kritik geratenen international agierenden Psychofirma "GWG" http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm in der offiziellen Broschüre "Trennung und Scheidung" des Bayerischen Landesjugendamtes (S. 43, München 2006).

Derselbe hat schon den folgenden Satz geschrieben:

„Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden.“
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten“ in „Familie, Partnerschaft und Recht“ FPR 10/2003 (S. 559))

Hierzu hätte ich gern von Ihnen gewußt, ob Sie diesen Satz als mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ansehen.

Weiterhin bitte ich Sie um Mitteilung, ob und wie Sie mit Ihren politischen oder anderen Mitteln gegen die ausufernde und für Betroffene gesundheitsgefährdende Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren vorgehen würden, wenn sich die bayerische Justiz warum auch immer nicht darum kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Sehr geehrter Herr Meißner,

Datenschutz gehört zu meinen zentralen Themen, zumal der Schutz persönlicher Daten eine Grundvoraussetzung für die Demokratie ist. Das ist die gesellschaftliche Dimension.

Zugleich betrifft Datenschutz oder Datenmissbrauch immer konkrete Personen, ihr Leben und oft auch ihr Schicksal. Dahin zielen offenbar Ihre Fragen an mich.

Sie haben mich damit für weitere Details sensibilisiert. Aber bitte erwarten Sie nicht, dass ich deswegen Zitate kommentiere, deren Kontext ich nicht kenne.

Ihre erste Frage habe ich an die Juristen der Fraktion weiter geleitet. Ihre zweite Frage werde ich unseren Gesundheitspolitikern übermitteln. Ich nehme an, das ist in Ihrem Interesse,

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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