Wie sollten Ihrer Meinung nach Kinder nach der Trennung ihrer Eltern leben, im zeitlich gleichen Umfang bei beiden Eltern oder komplett bei einem Elternteil?

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Petra Pau
DIE LINKE
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Frage von Michael Z. •

Wie sollten Ihrer Meinung nach Kinder nach der Trennung ihrer Eltern leben, im zeitlich gleichen Umfang bei beiden Eltern oder komplett bei einem Elternteil?

AUFRECHTERHALTUNG DER FAMILIENBANDE ist die oberste Priorität
aller seit 1945 (nach der Nazi-Diktatur) geltenden deutschen und europäischen Gesetze.

KINDESENTZUG UND KINDESENTFREMDUNG, in 9 von 10 Fällen vom Vater,
ist das tatsächliche Handeln des deutschen Staates durch ‚Jugend‘-amt und
‚Familien‘-gericht, 100.000-fach jährlich, seit inzwischen 76 Jahren.
Mit gröbst möglichen Bruch der deutschen und europäischen Gesetze (GG Art. 6,
BGB §§ 1684, 1631, STGB §§ 171, 235, EMRK Art. 8).

MENSCHENUNWÜRDIG wird die Bundesrepublik Deutschland deswegen
seit vielen Jahren ungezählte Male verurteilt vom BVG (1 BvR 1620/04, 74 + 75!).
und EGMR ( zuletzt 58718/15).

WECHSELMODELL seit dem 02.10.2015 VERPFLLICHTEND auch in
Deutschland einzuführen (Europarat Resolution 2079).

Setzen Sie sich für das gesetzlich vorgeschriebene Wechselmodell ein,
damit die minderjährigen Kinder gleichberechtigten Umgang mit BEIDEN
Elternteilen haben?

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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Mehrzahl der Eltern einigt sich nach der Trennung selbstständig auf ein Betreuungsmodell, nur eine Minderheit muss diese Entscheidung gerichtlich austragen. Das Wechselmodell steht bei der Debatte darüber, welches Betreuungsmodell nach der Trennung der Eltern für die Kinder als Regelfall sinnvoll ist, seit einigen Jahren im Fokus. Welches Modell sich in welcher Art und Weise auf das Wohl des Kindes oder der Kinder auswirkt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig und höchst individuell. So ist es meiner Meinung nach schwer möglich ein einziges Betreuungsmodell als gesetzlichen Regelfall festzulegen, der dem Kindeswohl immer am besten entspricht. Deswegen unterstütze ich die Forderung der Partei DIE LINKE, kein Betreuungsmodell als gesetzliches Leitbild festzuschreiben sondern Sorgerechtsentscheidungen immer als Einzelfälle zu betrachten. Dabei möchte ich betonen, dass Hilfestrukturen wie Familienberatung und Mediation um eine gemeinsame passende Lösung zu finden, an erster Stelle stehen und gefördert werden sollten.

Hier müssen Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützen, sie bei der Umsetzung weiter begleiten und bei grundlegenden Erziehungsaufgaben beratend zur Seite stehen. Langfristig müssen wir Richterinnen und Richtern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens sensibilisieren und schulen. Dazu gehört, dass der Umgang mit Kindern insbesondere in Trennungssituationen geschult werden muss. Entsprechende Fachkenntnisse sind als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben.

Weiterführende Informationen der Partei DIE LINKE speziell zum Wechselmodell finden Sie hier:

https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/wechselmodell/

Eine Übersicht meiner parlamentarischen Arbeit finden Sie unter: www.petra-pau.eu.

Mit solidarischen Grüßen,

Petra Pau

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