Antwort 26.08.2026 von Petra Vandrey BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

"Foto: Grüne Fraktion Berlin/Birte Zellentin"
Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.