Guten Tag in Anbetracht der Haushaltslage wird schon wieder über Einsparung bei der Rente spekuliert. Dabei sind die Renten jetzt schon erschreckend niedrig.

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Philipp Hartewig
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Frage von Eva H. •

Guten Tag in Anbetracht der Haushaltslage wird schon wieder über Einsparung bei der Rente spekuliert. Dabei sind die Renten jetzt schon erschreckend niedrig.

Wieso werden also Rentner von der Inflationzulage ausgeschlossen ?
Es müssen ja nicht 3000 € sein. Jeder € würde helfen

freundliche Grüsse
E. H.

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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage, auf welche ich gerne näher eingehen möchte. Kurz gesagt: Einsparungen bezüglich Ihrer Rente stehen auch und trotz der Haushaltslage nicht zur Debatte. Renten, welche bereits in Auszahlung sind oder zu denen ein Rentenbescheid zugegangen ist, können schon grundsätzlich nicht gekürzt werden. Daran ändert auch die aktuelle Haushaltslage nichts. Auch die im kommenden Sommer anstehende Rentenerhöhung von ungefähr 3,5% wird hierdurch nicht beeinflusst. Weiterhin kommen Änderungen bezüglich des Rentensystems und der Rentenzahlungen nur mit genügend Vorlauf in Frage. Fest steht: Die Lebensplanung derjenigen, welche kurz vor dem Ruhestand stehen, dürfen nicht auf den Kopf gestellt werden. Aufgrund dieser erforderlichen Vorlaufzeit weist die Rentenpolitik kaum Potenzial für kurzfristige Einsparungen auf und ist daher schon aus rein praktischen Gründen ungeeignet, um zur Verbesserung der aktuellen Haushaltslage beizutragen. 

Gerne möchte ich auch näher auf die von Ihnen genannte Inflationszulage eingehen. Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ermöglicht. Bei dieser Prämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung von Arbeitgebern an deren Beschäftigte, wonach Zusatzzahlungen eines Arbeitgebers bis zur Höhe von einmalig 3.000€ steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden können. Im Rahmen der Tarifverhandlungen des Öffentlichen Dienstes wurde die Zahlung dieser Prämie auch für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ausgehandelt. Im Öffentlichen Dienst tritt der Staat in Form von Bund, Ländern und Kommunen als Arbeitgeber auf. Aus diesem Grund erhalten beispielsweise Lehrer, Erzieher, Polizisten, Feuerwehrleute und Verwaltungsangestellte des Öffentlichen Dienstes eine entsprechende Inflationsausgleichsprämie. Pensionäre sind hier ein besonders gelagerter Fall, denn Beamte auf Lebenszeit stehen auch nach Eintritt in den Ruhestand in einem Dienstverhältnis mit ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund erhalten auch Pensionäre die Inflationsausgleichsprämie. 

Dennoch gehen Rentnerinnen und Rentner in keiner Weise leer aus: Zum 01. Juli diesen Jahres wurden die Renten, wie bereits im Vorjahr, kräftig erhöht. Dieses Plus bleibt Ihnen über die gesamte Bezugsdauer erhalten und wirkt somit nachhaltiger als eine Einmalzahlung. Weiterhin gab es im letzten Jahr eine Vielzahl von Entlastungsmaßnahmen, von denen auch und gerade Rentnerinnen und Rentner profitieren konnten. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Energiepreispauschale, welche zur richtigen Zeit die gestiegenen Energiekosten abfedern konnte. 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen ansonsten alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen 

Philipp Hartewig, MdB

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