Warum werden unsere Gefängnisssysteme nicht verbessert, nach z.Bsp. Norwegischem System, die Rückfallquote dort ist einmalig gering, es scheint hier einfach ein Geschäftsmodell zu sein?

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Frage von Jochen T. •

Warum werden unsere Gefängnisssysteme nicht verbessert, nach z.Bsp. Norwegischem System, die Rückfallquote dort ist einmalig gering, es scheint hier einfach ein Geschäftsmodell zu sein?

Ich frage mich warum sich beim Justizsystem nicht an Ländern wie Schweden und Norwegen orientiert wird, wenn es um Inhaftierung von Tätern geht.
So scheint das Unsere System eher eine Kreislaufwirtschaft zu erzeugen als Menschen umzuerziehen denn die Rückfallquote entbehrt jeder Zweifel der Inneffizienz des Haftsystems.
Gefangene haben hier nur unzureichende Vorbereitung auf draussen.
Ich musste selbst erleben wie ein Bekannter aus meiner ehem.Klasse nach 2Jahren Haft quasi komplett
unselbständig und unhandlungfähig sowie noch derber Traumatisiert abstürzte nach Taten welche solcherlei Folgen eigentlich nicht rechtfertigen(Cannabiskonsum+Eigenbedarfanbau),
die Folgekosten von zerstörten Personen trägt ja schließlich auch wieder die Allgemeinheit.
Ich meine dies ist hochgradig unwirtschaftlich geregelt worden.
Belege:
https://www.youtube.com/watch?v=ZYsTveUkhrw
https://www.youtube.com/watch?v=6H2OLrBkzjo
https://www.youtube.com/watch?v=0Mdn2c9Dr4A

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Sehr geehrter Herr T., vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen zu, dass das gegenwärtige System der Gefängnisse und der Strafrechtskatalog überarbeitungswürdig sind. Der Resozialisierungsgedanke muss sich praktisch stärker zeigen. Neben dezentralerer Unterbringung und Nutzung der Möglichkeiten des offenen Vollzugs sollte insbesondere sichergestellt werden, dass Inhaftierte die Kontakte zu Familie und wichtigen Bezugspersonen aufrechterhalten können. Insbesondere die verstärkte Ausweitung der Besuchszeiten, Möglichkeiten der Videotelefonie und Möglichkeit der eingeschränkten Internetnutzung ist hier zu begrüßen. Der Antritt eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Therapieplatzes innerhalb der JVA muss direkt nach Haftantritt möglich sein, was eine Ausweitung der Kapazitäten in den Bundesländern erfordert. 

Gleichzeitig sollten weniger Menschen aufgrund sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert werden. Neben der Entkriminalisierung bestimmter Straftatbestände (z.B. Schwarzfahren) sollten zudem auch weitere Strafmöglichkeiten neben Geld- und Freiheitsstrafe geprüft werden. Möglich wäre beispielsweise, insbesondere bei Vermögensdelikten, auch vermehrt gemeinnützige Arbeit als Sanktion zu verhängen oder auf das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs zurückzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Hartewig

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