Ob und in wie weit befürworten Sie, als Vorsitzende des Transparenzbeirats eine Neuregelung der Verhaltensregeln RLP und Weiterentwicklung des Lobbyregisters etwa analog denen des Bundestages?

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Frage von Ilona B. •

Ob und in wie weit befürworten Sie, als Vorsitzende des Transparenzbeirats eine Neuregelung der Verhaltensregeln RLP und Weiterentwicklung des Lobbyregisters etwa analog denen des Bundestages?

Nach meiner Auffassung sind die geltenden Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags RLP nicht mehr zeitgemäß und in weiten Teilen intransparent und insofern von der Nichtregierungsorganisation Transparency International, Deutschland beanstandet

Die Ausübung bezahlter Tätigkeiten (Lobbyarbeiten, Beratungen, Vorträge, Gutachten etc.) während der Mandats-Ausübung ist nicht geregelt; es besteht kein Verbot für die Annahme von (Direkt-)Spenden an Abgeordnete; Spenden an Abgeordnete für politische Arbeit unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.

Das sogenannte Lobbyregister ist nicht anderes als ein Verbände-Verzeichnis, das lediglich die Registrierung von Verbände ausweist. Dieses Verzeichnis greift weder verpflichtend noch wird dort den für ein Lobbyregister wesentlichen Informationsgehalt erfasst.

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