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Antwort von Rainer Schuchardt
FREIE WÄHLER
• 06.09.2017

(...) Wer straffällig wird, muss sich dafür vor Gericht verantworten; das gilt für jeden gleichermaßen, also auch für die Hilfesuchenden. Die rechtliche Hürde für die Abschiebung im Falle der Straffälligkeit (§ 53 des Aufenthaltsgesetzes) muss präzisiert und gegenüber der heutigen Praxis gesenkt werden. Alles andere würde nur der Ausländerfeindlichkeit Vorschub leisten. (...)

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