Wann wird dieser Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt und somit der Willenserklärung und dem Schutz der demokratischen Bevölkerungsmehrheit der Mieter Rechnung getragen?

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Frage von Dyrk G. •

Wann wird dieser Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt und somit der Willenserklärung und dem Schutz der demokratischen Bevölkerungsmehrheit der Mieter Rechnung getragen?

Sehr geehrter Herr Semet, die Ampelparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im §558 BGB festgesetzte Kappungsgrenze von momentan 15% auf 11% zu senken, ein Gesetzentwurf soll sich derzeit in Arbeit befinden. Nach Aussage von Frau Franziska Mascheck (SPD) wird die Umsetzung jedoch von Justizminister Marco Buschmann (FDP) blockiert.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G. , 

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

 

Die Kappungsgrenze fällt in den Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Dieser wird entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorlegen. Behauptungen, Herr Buschmann würde das Vorhaben blockieren entbehren jeglicher Grundlage. Das Vorhaben ist vereinbart, wird dementsprechend auch kommen. 

 

Gerne werde ich bei neueren Entwicklungen, den Eintrag ergänzen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Rainer Semet 

 

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