Warum wird der Mindestlohn noch immer nicht auf Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten angewandt?

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Frage von Markus A. •

Warum wird der Mindestlohn noch immer nicht auf Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten angewandt?

Warum wird der gesetzliche Mindestlohn noch immer nicht auch auf Menschen mit Behinderung angewendet? Warum sind Menschen mit Behinderungen so ein Nischenthema in der Politik?
Welchen Erfüllungsaufwand hat es, Behinderte endlich rechtlich gleichzustellen mit nicht-behinderten Menschen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Grundsätzlich sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderung in erster Linie als soziale Teilhabe und nicht als Lohnverhältnis zu verstehen. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es bei den Beschäftigten auch Unterschiede in der Leistungsfähigkeit gibt, die man sicherlich besser berücksichtigen kann. Das wird nochmal Gegenstand der politischen Diskussion werden müssen.

Zudem möchte ich betonen, dass der Koalitionsvertrag ganz klar vorgibt, die Inklusion von Menschen mit Behinderung gerade was den Arbeitsmarkt betrifft zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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