Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?

Portrait von Ralf Witzel
Ralf Witzel
FDP
91 %
10 / 11 Fragen beantwortet
Frage von Beate Maria V. •

Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?

Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufeenden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-und Arzneimitteln,zumindest,wenn bereits 1Antrag bewilligt wurde.Ist die derzeitige Handhabung nicht 1 Form einer Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?

Portrait von Ralf Witzel
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau V.,

 

Sie werfen eine interessante Fragestellung auf und geben Anregungen für die Bundespolitik, die ich gerne an die dort zuständigen Kollegen weitergebe. Persönlich bin ich ein großer Anhänger von Bürokratieabbau. Selbstverständlich muss umgekehrt gewährleistet sein, dass im Interesse der Steuerzahler ein Sozialleistungsbezug nur finanziert wird, wenn dafür die rechtlichen Voraussetzungen unzweifelhaft gegeben sind. In diesem Spannungsfeld gilt es, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Witzel MdL

Portrait von Ralf Witzel
Antwort von
FDP

Nach Rücksprache mit unseren Bundespolitikern kann ich Ihnen zusätzlich mitteilen:
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ist an eine Bedürftigkeitsprüfung geknüpft. In der Regel wird die Grundsicherung für 12 Monate bewilligt, dennoch hat der zuständige Träger einen gewissen Entscheidungsspielraum bezüglich Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums. Auch wenn eine dauerhafte volle Erwerbsminderung, z.B. im Falle einer Behinderung, festgestellt wurde, kann es dennoch zu einer erneuten Begutachtung kommen. Der Entscheidungsspielraum lässt es jedoch zu, dass die Grundsicherung auf Dauer bewilligt wird, etwa wenn Einkommensänderungen unwahrscheinlich sind, was bei älteren Menschen sicher eher erwartet werden kann. Dazu sollte man den Kontakt mit dem örtlichen Träger suchen, ob dies bei ihm möglich ist. Eine Änderung im Antragsverfahren ist derzeit nicht geplant. Da sich die FDP aber für einen Bürokratieabbau in allen Bereichen einsetzt, wird sich die Bundestagsfraktion mit diesem Vorschlag näher beschäftigen.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Ralf Witzel
Ralf Witzel
FDP