Frage an Ralph Brinkhaus

Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Thorsten S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Thorsten S.

Sehr geehrter Herr Brinkhaus
sie haben bei der Diätenabstimmung mit Ja gestimmt und sich so eine Lohnerhöhung von satten 10% gegönnt , aber mit welcher Berechtigung bitte?
In der aktuellen Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst geht man mit einer Forderung von 100 € und 3,5% und ich glaube wenn wir hier 2 % bekommen dann sind wir schon gut bedient.

Ich frage mich nun ehrlich warum soll ich überhaupt noch wählen gehen ,wenn ich dann so etwas erleben muss.
Im Deutschen Bundestag sitzen doch eh nur noch Menschen die ein Studium haben- wo ist denn bitte der kleine Mann- der Malocher der jeden Tag z.B. bei Miele am Band steht ?

Also mit Ihrer heutigen Diätenerhöhung haben Sie als Politiker egal welcher Partei sehr viel Vertrauen verspielt . Wie wollen sie dieses Vertrauen zurück gewinnen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strube,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Diätenerhöhung“ für Bundestagsabgeordnete.

Ihren Unmut kann ich nachvollziehen und Ihre Bedenken nehme ich sehr ernst.

Dem Deutschen Bundestag obliegt es nach dem geltenden Verfassungsrecht und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die Entscheidungen über die Anpassung der Entschädigung seiner Abgeordneten selbst zu treffen. Wenn dies bei Ihnen den Eindruck der Selbstbedienung weckt, bedauere ich das. Es gibt aber keine Institution, die den Abgeordneten des Bundestages diese Entscheidung abnehmen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist es nicht zulässig, diese Entscheidung einem anderen Gremium, Expertenkreis etc. zu übertragen oder an die Beamtenbesoldung zu koppeln. Meine Kollegen und ich sind uns daher unserer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Der Bundestag berät und beschließt deshalb in einem transparenten Verfahren über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung.

Grundlage des von Ihnen erwähnten Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro. Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße erreicht.

Ab dem 1. Juli 2016 soll sich die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes orientieren. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.

Was angemessen ist, darüber kann man trefflich streiten. Ich halte die Orientierung an dem Gehalt eines Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt bzw. eines Landrates durchaus für angemessen.

Gerne können wir uns auch in einem persönlichen Gespräch austauschen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ralph Brinkhaus

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