Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Gesundheit

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Dr. Anke K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Dr. Anke K. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Brinkhaus, sicher entnehmen Sie der heimischen Presse (NW / Glocke), wie stark die Eigenanteile der Betroffenen für Pflege in den ambulanten Wohngemeinschaften gestiegen sind. In den PG 4 und 5 sind das für uns zur Zeit Preissteigerungen um 33% bzw. 50 % , was 335 und 400 Euro pro Monat Eigenanteilerhöhung entspricht. - Die Kosten der Anbieter sind damit 1:1 an uns weitergereicht worden. Die Erleichterung der Pflegereform ist damit abkassiert. Keine Frage, dass wir dafür eintreten, die Pflegekräfte gut zu bezahlen. Die Kostenerhöhung nimmt aber kein Ende, die nächste Erhöhung ist bereits avisiert. Die Debatte verkürzt sich zur Zeit auf die Frage "muss ich jetzt mein Haus verkaufen?" Das greift zu kurz, wenn auch das Abschmelzen von Vermögen ein nicht zu unterschätzender Faktor ist für das Abrutschen in Unsicherheit. Die Frage ist: Gibt es Möglichkeiten, die Preissteigerungen nicht direkt an die Betroffenen weiterzuleiten, eine Art Schutzklausel, da die Beiträge der Pflegekasse nicht dynamisch sind? Hier in GT ist sogar der Kreis GT Partner in der Vertragsgestaltung. Die Kreispolitik hatte das nicht einmal auf dem Radar. Zudem: Wie soll Pflege künftig noch bezahlbar sein - auch für die nächste Generation? Ferner: Wer sich eine betreute Wohnform vor allem für an Demenz Erkrankte nicht leisten kann, muss zuhause pflegen. Was sehen Sie Wirkungsvolles (!) vor, damit insbesondere Pflegende diese bisher unbezahlte Leistung angerechnet bekommen, ohne in Altersarmut abzurutschen? Und schließlich, wo genau hakt es, bis digitale Hilfsmittel in den Einsatz kommen - wie etwa die digitale Dokumentation und die digitale Signatur, ohne, dass die Kassen erklären, diese erkennen sie nicht an. Das sind nur erste Fragen... Mit vielen Grüßen, Dr. A. K.

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Sehr geehrte Frau Dr. K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 28. März auf dem Portal Abgeordnetenwatch, in der Sie die gestiegenen Eigenanteile der Betroffenen für Pflege in den ambulanten Wohngemeinschaften ansprechen. Ich kann gut nachvollziehen, dass dies sowohl von den Pflegenden als auch ihren Angehörigen als große Belastung empfunden wird.

Es ist leider richtig, dass die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege gestiegen ist. Wie Sie wissen, werden die Pflegesätze sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung zwischen der jeweiligen stationären Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern, d.h. den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern in Pflegesatzvereinbarungen festgelegt. Die so vereinbarten Pflegesätze müssen so bemessen sein, dass eine Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ihre Aufwendungen für Personalkosten und Sachleistungen finanzieren und ihren Versorgungsauftrag erfüllen kann. Daher bilden die turnusgemäßen Verhandlungen im Ergebnis die allgemeinen Preisentwicklungen ebenso ab wie die Lohnentwicklungen. Eine Lohnanpassung der Pflegekräfte z.B. auf die Höhe des Tariflohnes, den wir ja flächendeckend in der Pflege anstreben, kann daher zu einem entsprechenden Anstieg des Eigenanteils führen. Letztendlich ist es auch im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, dass wir durch angemessene Rahmenbedingungen eine gute Pflege durch qualifizierte Kräfte gewährleisten. Dies können wir nur bewerkstelligen, indem auch die Bezahlung der hauptamtlichen Pflegekräfte für diesen ungemein wichtigen Dienst in unserer Gesellschaft besser wird.

Neben den Personalkosten, deren Lohnerhöhung von den Einrichtungsträgern als Begründung für den Anstieg angeführt werden, sind für den gestiegenen Eigenanteil auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu berücksichtigen, für die der pflegebedürftige Mensch - ebenso wie es im häuslichen Umfeld der Fall wäre - selbst aufzukommen hat sowie Investitionskosten, die von den Bundesländern zu tragen sind.

Zweifelsohne ist es dabei wichtig, die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen in einem vertretbaren Maß zu halten. Daher haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten: „Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.“ Auch soll es eine Regelung geben, wonach kein Rückgriff auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern bis zu einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr erfolgen soll. Ein wesentliches Ziel der Union war es, Familien beim Thema Pflege mehr Sicherheit zu verschaffen. Deshalb war es so wichtig und richtig, dass wir uns für eine Deckelung des sogenannten Elternunterhalts ausgesprochen haben. Diese Regelung wird den Familien mehr Sicherheit bringen und viele Kinder von der Sorge befreien, durch eine Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern eventuell finanziell überfordert zu werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben gleichzeitig können, sondern diese nach und nach während der Wahlperiode angehen werden. Im Augenblick kann ich Ihnen daher leider noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

Bezüglich Ihrer Frage zur Pflege für Demenzkranke zu Hause, können verbunden mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, mit dem seit Januar 2017 neben körperlichen auch kognitive Beeinträchtigungen gleichwertig erfasst werden, endlich auch Menschen mit dementiellen Erkrankungen angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, Sachleistungen (professionellen Pflegedienstleistungen) oder einer Kombinationsleistung. Pflegende Angehörige können zudem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Über die Pflegeversicherung sind sie sozial abgesichert. Zudem überweist die Pflegeversicherung jeden Monat Pflegegeld auf das Konto der Betroffenen. Es ist als Aufwandsentschädigung für Angehörige oder andere Personen gedacht, die Demenzkranke ehrenamtlich pflegen.

Insgesamt gesehen haben wir in den vergangenen Jahren sehr viel im Bereich der Pflege unternommen und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode mit den drei Pflegestärkungsgesetzen die umfangreichste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 durchgeführt und damit die Leistungen für die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen maßgeblich verbessert. Mit dem Ende 2018 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpsG) haben wir uns zudem um die hauptamtlichen Pflegekräfte gekümmert. Mit dem Gesetz entlasten wir ihren Arbeitsalltag und sorgen so auch dafür, dass der Pflegeberuf attraktiver wird. Nicht zuletzt kommen die besseren Rahmenbedingungen in der Pflege auch den pflegebedürftigen Menschen und den Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zugute. Und wir werden auch weiterhin daran arbeiten, hier noch weitere Verbesserungen einzuführen. So läuft seit Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege, in der unter der Federführung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn MdB gemeinsam mit Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil MdB in fünf Arbeitsgruppen bis zum nächsten Jahr konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit denen wir die Pflege weiter stärken können. Dabei steht für uns gerade die Frage im Vordergrund, wie wir gemeinsam mit den Tarifpartnern flächendeckende Tariflöhne in der Altenpflege durchsetzen können.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu digitalen Hilfsmitteln kann ich Ihnen mitteilen, dass wir beispielsweise im Rahmen des PpSG einen Zuschuss zur Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege aus der Pflegeversicherung beschlossen haben, um die Pflegekräfte entsprechend zu entlasten. Das heißt, dass jede ambulante und stationäre Pflegeinrichtung zwischen 2019 und 2021 einmalig einen Zuschuss für digitale Maßnahmen in der Höhe bis zu 12.000 Euro bzw. 40 Prozent der anerkannten Maßnahme erhalten kann. Dazu gehören z.B. unterstützende Technik für Zu den förderberechtigten Anschaffungen gehört beispielsweise unterstützende Technik für die Pflegedokumentation, die Abrechnung von Pflegeleistungen, die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen, die Dienst- und Tourenplanung, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, u.Ä. Auch an anderen Stellen arbeiten wir daran, die Digitalisierung im Gesundheitsbereich voranzutreiben, etwa durch das E-Rezept, welches das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" auf den Weg bringen wird.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Fragen!

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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