Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Martin H. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Martin H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
wäre es nicht nötig und möglich, in diesen schwierigen Zeiten, mit immer neuen Milliardenkosten für den Haushalt, Profiteure der Krise, wie z.B. Amazon, stärker an den Kosten zu beteiligen?
Vielen Dank für Ihre Arbeit, mit herzlichen Grüßen
Martin Hannus

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Unabhängig von der Corona-Pandemie steht die nationale Politik ganz generell vor der Herausforderung, große multinationale Konzerne angemessen zu besteuern und sie so an den Kosten unserer Gemeinwesen zu beteiligen. Das ist auch eine Frage der Fairness mit Blick auf unsere vielen nationalen mittelständischen Unternehmen. Hierzu setzen wir auf OECD- und auf europäischer Ebene an.

Unter dem früheren Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und seinen europäischen Amtskollegen wurde 2013 die OECD-Initiative BEPS (Base Erosion and Profit Shifting, also: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) ins Leben gerufen. Die konkreten Handlungsempfehlungen der OECD wurden und werden von der Europäischen Union über Richtlinien nachvollzogen, um EU-weit zu einer einheitlichen Handhabung zu kommen.

Im Deutschen Bundestag haben wir seitdem eine Reihe von Gesetzen verabschiedet. Beispielsweise wurden mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ vom 20. Dezember 2016 die Änderungen hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches über Tax Rulings und der EU-einheitlichen Einführung des Country-by-Country-Reporting umgesetzt. Zudem wurde mit dem „Gesetz zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ die 6. Novelle der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt, die auf dem BEPS-Aktionsplan beruht.

Derzeit arbeitet die OECD an einer Vereinbarung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft und zur Einführung eines effektiven Mindestbesteuerungsniveaus. Die Ergebnisse werden im Sommer 2021 erwartet. Sobald sie vorliegen, wird die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine EU-weite Umsetzung vorlegen, die schnellstmöglich beraten, verabschiedet und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen.

Mit besten Grüßen

Ralph Brinkhaus

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