Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Wolfgang S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
da die Co2-Steuer ab diesem Jahr gilt, stellt sich die Frage; werden alle herangezogen oder gibt es wieder die berühmten Ausnahmen, diese Abgabe zu entrichten?
Der normale Bürger kann sich diesem nicht entziehen.Am schlimmsten sind wieder die Kleinrentner oder Geringverdiener dran . Zahlen zBsp. deren Energieversorger eine Co2 Abgabe wird diese auf den Endverbraucher umgelegt. Das heißt für Kleinrentner ,im Winter noch weniger heizen und Warmwasser nur noch im äu0ersten Falle.Die Steuerlast wird immer von oben nach unten weitergegeben.
Wie ist das mit den Rechnern .Müssen die Ihre Steuern voll bezahlen ? Und was passiert mit dem Geld? Wieder in den großen Topf oder definitiv für den Klimaschutz.
Da der Normalbürger sich weniger leisten kann ,wird dieser gezwungener Maßen mehr zum Umweltschutz beitragen (kein Auto mehr ,weniger Urlaub usw)
Ein gutes Neues Jahr
Mit freundlichen Grüßen
W. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre guten Wünsche für 2021 und Ihre Anfrage zur „CO2-Bepreisung“ über Abgeordnetenwatch.

Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren ab dem 1. Januar 2021 einen Preis. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 10. November 2020 in Kraft getreten: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/mehr-klimaschutz-mit-marktwirtschaftlichen-instrumenten.

Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen kommt es in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung, denn den Bürgerinnen und Bürgern werden Einnahmen zurückgegeben. Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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