Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Otmar T. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Otmar T. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Brinkhaus
Ihre Aussage am 9.März bei Markus Lanz hat mich positiv überrascht. Leider scheint Ihnen Ihre Partei hier nicht zu folgen. Meinen Sie Ihre Aussageen wirklich ehrlich?
-Warum steäubt sich die Unioonsfraktion trotz der jüngst wieder aufgedeckten Vorfälle immer noch hartnäckig gegen eine volle Lobbytransparenz?
Die am 2.März veröffentlichte Koalizionsvereinbarung ist, wie bei solchen Vereinbarungen üblich (siehe Werkverträge/Arbeitnehmerüberlassung oder Lieferkettengesetz) das Ergebnis eines traurigen Kuhandels.der das eigentliche Ziel - Lobbyismus transparent zu machen - völlig verfehlt. Das Ergebnis dieser Vereinbarung ist ein Lobbyregister, das weit hinter europäischen Standards zurückbleibt und Lobbyaktivitäten zum größten Teil im Verborgenen belässt.
Das Ziel eines solchen Gesetzes sollte sein: Zurückdrängen von Interessenkonflikten und Korruption so weit wie möglich zu erschweren.
Dazu gehören:
Verbot von Lobbyjobs durch Abgeordnete: Laut Grundgesetz soll bei Abgeordneten das Mandat im Mittelpunkt stehen.
Offenlegung sämtlicher Lobbykontakte: Im Groko-Lobbyregister muss kein einziger Lobbykontakt offengelegt werden.
Offenlegung der Beteiligungen von Lobbyist:innen an Gesetzen: In einer Demokratie muss nachvollziehbar sein, wie Gesetzte zustande kommen und wer darauf Einfluss nimmt.
Vor dem Hintergrund des aufziehenden/bereits laufenden Wahlkampfes haben Sie die Chance dieses leidige Thema, das schon seit jahrzehnten schwehlt, rechtzeitig aus dem Weg räumen.
Werden Sie diese Chance nutzen ohne die in der Union üblichen Formulierungstricks und Hintertürchen (Umgehungslösungen) gleich im Gesetzestext ein zu bauen?
Es winken viele Stimmen aus dem Reservoir der Nichtwähler!
MfG
Otmar Thoma

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CDU

Sehr geehrter Herr Thoma,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters verständigt. Die Einigung, die wir erreicht haben, setzt den gemeinsamen Wunsch nach einer möglichst großen Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern vollständig um. Die Erste Lesung im Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf ist bereits erfolgt, das parlamentarische Verfahren soll nun zügig abgeschlossen werden.

Zur Offenlegung von Lobbyarbeit bei Gesetzen noch Folgendes: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, sowohl auf Ebene der Exekutive, die die jeweiligen Referenten- und Kabinettentwürfe zu den Gesetzen erstellt, als auch auf Ebene der Legislative, die die Kabinettentwürfe überarbeitet und beschließt, werden Sachverständige (z.B. Verbände, Professoren, Institute, Vereine, etc.) in die Meinungsbildung einbezogen. Dies erfolgt im Rahmen von öffentlichen Anhörungen, schriftlichen Stellungnahmen, Fachgesprächen und auch bilateralen Gesprächen.

Das ist auch wichtig, denn die Gesetze, die wir im Bundestag verabschieden, müssen von den betroffenen Branchen und Personen in der täglichen Praxis umgesetzt werden. Dazu brauchen wir als Abgeordnete das entsprechende Feedback noch während des Verfahrens - und nicht erst nach Verabschiedung des Gesetzes.

Die öffentlichen Anhörungen und die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind über die Internetseite des Bundestags nachvollziehbar, und auch den Verlauf der Beratungen zu den einzelnen Gesetzgebungsvorfahren können Sie in den Berichten der jeweils federführenden Ausschüsse öffentlich nachlesen (https://www.bundestag.de/ausschuesse).

Soweit Sie mögliche Interessenskonflikte bei Abgeordneten ansprechen, gebe ich Ihnen recht: Ein Tätigwerden im Rahmen des Mandats darf nicht mit persönlichen finanziellen Interessen verbunden werden. Hier schärfen wir im Rahmen einer Transparenzoffensive gerade sehr deutlich nach.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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