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Guten Tag, als Abgeordnete des Wahlbezirks Farmsen würde mich Ihre Position zu folgender Frage interessieren. Stimmen Sie einer Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung zu – ja oder nein?

Regina Jäck, Bürgerschaftsabgeordnete aus Bramfeld
Regina Jäck
SPD
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Frage von Markus W. •

Guten Tag, als Abgeordnete des Wahlbezirks Farmsen würde mich Ihre Position zu folgender Frage interessieren. Stimmen Sie einer Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung zu – ja oder nein?

Hier geht es um die aktuelle Debatte über das Reformpapier von Herrn Merz und der SPD.

Regina Jäck, Bürgerschaftsabgeordnete aus Bramfeld
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

der Bericht der Rentenkommission [PDF, 1 MB] wird gerade intensiv diskutiert. Viele fragen sich, was die Vorschläge konkret bedeuten, besonders für langjährig Versicherte, für Menschen in körperlich belastenden Berufen, für die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung und für die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. 

Klar ist: Ohne eine Reform sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich. Wir wollen, dass die Rente auch zukünftig zum Leben reicht. Für uns als SPD gilt deshalb: Wer jahrzehntelang gearbeitet, eingezahlt und sein Leben auf verlässliche Regeln aufgebaut hat, braucht Fairness und Planungssicherheit.

Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein einvernehmlicher Kompromiss. Das ist eine gute Grundlage für die Gesetzgebung, die nun ansteht. Die Vorschläge weisen den Weg zu einem zukunftsfesten Rentensystem. Für uns ist dabei ganz entscheidend: Die gesetzliche Rente muss auch künftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben.

Viele Sorgen und Fragen, die uns dazu erreichen, sind entscheidend für die weiteren Beratungen. Deshalb diskutieren wir die Vorschläge sorgfältig und bewerten sie nach unseren sozialdemokratischen Maßstäben: Gerechtigkeit, Respekt vor jeder Lebensleistung, Stabilität und Verlässlichkeit.

Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs ist eine verlässliche, gute Alterssicherung eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in Staat und Politik sowie den sozialen Frieden in unserem Land. Die anstehende Strukturreform der Alterssicherung muss deshalb darauf ausgerichtet sein, für die Menschen heute und in Zukunft ein verlässliches Einkommen im Alter sicherzustellen.

Wir halten an dem bisherigen Grundkonsens fest, dass die Rentnerinnen und Rentner am Wohlstandszuwachs unserer Gesellschaft und an den Produktivitätszuwächsen teilhaben müssen. Die gesetzliche Rente ist keine Basisabsicherung und darf es auch nicht werden. Sie ist und bleibt die wesentliche Grundlage für die Alterssicherung der Menschen in Deutschland.

Die gesetzliche Rente ist die Altersabsicherung für in der Regel jahrzehntelange Beitragszahlung. Sie ist kein Almosen oder Geschenk. Aus den individuell gezahlten Beiträgen ergeben sich Eigentumsansprüche. Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss auch im Alter auf eine stabile und verlässliche Absicherung vertrauen können.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass sich das Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren soll. Wenn Menschen länger leben, soll diese zusätzliche Zeit im Verhältnis 2:1 auf Arbeitszeit und Rentenzeit verteilt werden.

Der Anstieg beginnt erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten. Ab dann würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dieser Mechanismus wird aber kontinuierlich daraufhin überprüft, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung wirklich zutreffen.

Wichtig ist: Es soll es eine Sonderregelung für diejenigen langjährigen Beitragszahler*innen geben, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Ein höheres Renteneintrittsalter darf nicht losgelöst von der realen Arbeitswelt diskutiert werden. Wer länger arbeiten soll, braucht bessere Prävention, bessere Rehabilitation, altersgerechte Arbeitsplätze und Ausnahmen für Menschen, die gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten können.

Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb vor, das Prinzip „Prävention vor Reha vor Rente“ zu stärken. Dazu gehören eine flächendeckende Ausweitung des zu Jahresbeginn 2026 eingeführten Fallmanagements der Träger der GRV sowie des berufsbezogenen Gesundheitschecks ab 45 Jahren sowie eine Stärkung der Rehabilitation. Das Reha-Budget soll sich stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, damit notwendige Leistungen nicht an finanziellen Restriktionen scheitern.

Zugleich soll es besseren Schutz für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte kurz vor der Rente geben: Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll nach einer Gesundheitsprüfungen einen erleichterten Zugang zur Rente erhalten. Es soll nicht auf andere Berufsfelder verwiesen werden oder zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet werden können.

Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Vorschläge der Rentenkommission in Hinblick auf die Kopplung des Renteneinstiegsalters an die Lebenserwartung.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Regina Jäck

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