Chatkontrolle – Deutsche Position zur CSA-Verordnung
Sehr geehrter Herr Brandl,
als Bürger Ihres Wahlkreises, Familienvater und Jugendtrainer im Fußball verfolge ich die Diskussion um die geplante Chatkontrolle mit großer Sorge.
Ich kommuniziere regelmäßig mit Eltern und Jugendlichen über Messenger-Dienste. Der Schutz von Kindern ist wichtig, gleichzeitig darf private Kommunikation aus meiner Sicht nicht ohne konkreten Anlass durchsucht werden.
Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
* Welche Weisung erhält die Ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung)?
* Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nein, warum nicht?
* Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Ich würde mich über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel M.
Königsmoos
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihr Frage vom 22.07.2026 zur CSA-Verordnung der Europäischen Union.
Die auf EU-Ebene 2021 beschlossene Übergangsregelung ermöglicht es Messenger-Diensten in der EU, Chats wieder auf Hinweise zu Bildern und Videos von Kindesmissbrauch zu überprüfen. Damit wurde eine evidente Schutzlücke im Kampf gegen Kindesmissbrauch geschlossen, denn Missbrauchsdarstellungen werden insbesondere über Messenger-Dienste im Rahmen direkter, privater Kommunikation ausgetauscht. Dies möchte die EU mit der CSA-Verordnung nun verstetigen. Derzeit laufen die Verhandlungen hierzu. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich an den Verhandlungen zur EU-Verordnung nicht beteiligt.
Der Ablauf der Weisungsgebung an den deutschen Ständigen Vertreter in Brüssel folgt einem klar geregelten, ressortgeleiteten Koordinationsprozess zwischen den Bundesministerien und dem Auswärtigen Amt. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die genannten Stellen.
Sehr geehrter Herr M., ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl
