Antwort 19.01.2026 von Reinhard Brandl CSU
Für integrierte Zugewanderte gibt es bereits regeln. Wo der Aufenthaltsgrund komplett wegfällt, muss die Abschiebung möglich sein - auch nach Syrien.
Für integrierte Zugewanderte gibt es bereits regeln. Wo der Aufenthaltsgrund komplett wegfällt, muss die Abschiebung möglich sein - auch nach Syrien.
Die Beratung hierzu findet auf EU-Ebene statt. Die Union lehnt anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation ab. Das ist auch Haltung der Bundesregierung.
Wahlprüfung und erste Zusammenkunft des Bundestages stehen nicht in Zusammenhang.
Nur wenige der derzeit zur Aufnahme diskutierten Afghanen sind Ortskräfte.
Verbotsverfahren nur bei großer Erfolgsaussicht. Das ist noch nicht gegeben. Bis es soweit ist: Probleme lösen und die AfD inhaltlich stellen.
Der Beschluss ist nicht öffentlich einsehbar und liegt mir nicht vor. Zu unbekannten Dokumenten kann ich mich nicht äußern.