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CDU
• 23.04.2008

(...) Nach den Erkenntnissen unserer Sichereitsbehörden stellen sich Terrorverdächtige sofort darauf ein, wenn ihnen durch erfolgreiche Polizeioperationen, wie gegen die sog. „Sauerlandgruppe“, „Fehler“ im eigenen Verhalten bewusst geworden sind. Insofern ist schon jetzt zu erkennen, dass sie sich in ihrer Kommunikation noch weiter abschotten. (...)

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CDU
• 23.04.2008

(...) Die ebenso öffentlich diskutierte optische Wohnraumüberwachung („Spähangriff“) ist in allen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen, insoweit kann man dem BKA bei der Abwehr von Terrorgefahren dieses Fahndungsinstrument ebenso zubilligen. Wohnungen Dritter werden nur dann in die optische Wohnraumüberwachung einbezogen, wenn Tatsachen vorliegen, wonach feststeht, dass sich der Verdächtige in der Wohnung des Dritten aufhält. Damit soll ausgeschlossen werden, dass er für Vorbereitungshandlungen und Gespräche mit anderen Verdächtigen auf andere Wohnungen ausweicht. (...)

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CDU
• 22.04.2008

(...) Die zuständigen Ministerien haben aber z.B. bei der Frage der Online-Durchsuchung bestimmte Berufsgruppen aus der gesetzlichen Regelung herausgenommen, insoweit haben Grundsätze des Rechtsstaats bei den Beratungen des BKA-Gesetzes an jeder Stelle eine große Rolle gespielt. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen. Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen. (...)

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CDU
• 16.04.2008

Sehr geehrter Herr Müller,

selbstverständlich dürfen Sie das Einhandmesser auch ohne anerkannten Zweck mit sich führen, allerdings in einem verschlossenen Behältnis, denn so schreibt es §42a Waffengesetz vor.

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CDU
• 14.04.2008

(...) Es bleibt dabei: diese Änderung des Waffenrechts dient der inneren Sicherheit, Verunsicherungen in der Bevölkerung gibt es nicht. Einhandmesser haben im öffentlichen Raum nichts verloren, es sei denn, man verfolgt mit ihrer Benutzung einen anerkannten, insbesondere beruflichen, Zweck. Ich schlage vor, dass man sich auf den einschlägigen Internetforen verabredet, die Kampagne hier auf abgeordnetenwatch.de einzustellen. (...)

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CDU
• 11.04.2008

(...) Ich habe aber größtes Verständnis für die Mitbürger, die gerne zumindest ein einfaches Rettungswerkzeug mitführen möchten, um ihre Möglichkeiten zur Leistung von Erster Hilfe zu erweitern – wozu sie gesetzlich nicht verpflichtet sind. Sie versuchen nun das Einhandmesser als dafür am besten geeignetes Mittel darzustellen, um unsere Bemühungen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit durch die Beschränkung des Mitführens von überdurchschnittlich gefährlichen Gegenständen zu torpedieren. (...)

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