Frage an Reinhold Bocklet bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Reinhold Bocklet
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Frage von Josef Albin S. •

Frage an Reinhold Bocklet von Josef Albin S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

München, 08.08.2008
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
Erhaltung des Sonderflughafens als Werks- und Forschungsflughafen, Verhinderung der Öffnung für den allg. kommerzialisierten Geschäftsfliegerbetrieb durch die EDMO

Sehr geehrter Herr Bocklet,

würden Sie eine Änderung der Ziele im Landesentwicklungsprogramm zur Verhinderung des allg. Geschäftsfliegerbetriebs in Oberpfaffenhofen unterstützen?

mfG

Josef A. Schneider

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist ein wichtiger Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Luft- und Raumfahrtforschung in Deutschland. Er dient dem Forschungsflugbetrieb des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und beherbergt sowohl das Deutsche Raumfahrt Kontrollzentrum als auch die Steuerungszentrale des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo und das Institut für Mechatronik.
Als Produktionsstätte für Airbus-Bauteile und für das Regional-Flugzeug Dornier 328 besitzt Oberpfaffenhofen erhebliche industriepolitische Bedeutung. Dem hat die Bayerische Staatsregierung durch die Schaffung der Cluster Luft- und Raumfahrt und Satellitennavigation am Standort Oberpfaffenhofen Rechnung getragen, um Forschung und industrielle Anwendung bestmöglich zu verbinden.

Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Insolvenz der Firma Fairchild Dornier im Jahr 2000 hat in Oberpfaffenhofen ca. 3000 Arbeitsplätze gekostet und den Luftfahrtindustrie- und Forschungsstandort Oberpfaffenhofen nachhaltig geschwächt. Dadurch wurde auch der Forschungs- und Werkflughafen Oberpfaffenhofen in Mitleidenschaft gezogen. Nur durch die EADS, die in Oberpfaffenhofen selbst keine betrieblichen Interessen hat, konnte Ende 2002 der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gesichert werden.
Deshalb ist es notwendig, am Standort Oberpfaffenhofen wieder zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zwar sowohl bei den dort bereits vorhandenen Betrieben als auch durch Ansiedlung weiterer Unternehmen. Dies trägt außerdem ganz wesentlich zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen als Forschungs- und Werkflughafen bei.

Begrenzte Öffnung des Sonderflughafens
Diesem Ziel dient auch die begrenzte Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr, der in Oberpfaffenhofen Flugzeuge zwischen 2 und 25 Tonnen Höchstabfluggewicht umfasst. Der Geschäftsführer des größten Arbeitgebers am Standort Oberpfaffenhofen, der Firma RUAG Aerospace, Wolfgang Neumann, hat in einem Interview im Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 26. August 2008 dazu wörtlich erklärt: „Wir brauchen dringend die Geschäftsflieger. Für uns bedeutet nämlich jeder Flieger, der Start- und Landegebühr bezahlt, eine finanzielle Entlastung. Derzeit tragen wir den Hauptanteil der Kosten am Flugbetrieb, wozu auch die Werksfeuerwehr zählt. Damit können wir auf Dauer nicht wettbewerbsfähig bleiben. … Außerdem ist jeder Geschäftsflieger, der hier landet, ein potentieller Kunde für uns“. Mit der Zulassung des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen können die bestehenden leistungsfähigen luftfahrttechnischen Betriebe gestärkt und weitere angesiedelt werden. Die Gegner bleiben die Antwort darauf schuldig, wie sie den Forschungs- und Werkflughafen Oberpfaffenhofen wirtschaftlich sichern wollen.

Sonderflughafen gesetzlich festgeschrieben
In der öffentlichen Diskussion über die Zulassung des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs wird immer wieder - insbesondere von den „Germeringer gegen Fluglärm“ - die Behauptung aufgestellt, dass es sich dabei um den ersten Schritt in Richtung eines Verkehrs- bzw. Regionalflughafens handele. Dies hat ganz erheblich zur Verunsicherung der Bevölkerung sowie zu einem Druck auf die Immobilienpreise geführt.
Demgegenüber hat das Landesentwicklungsprogramm (B V 1.6.5 Ziele und Grundsätze) den Status des Sonderflughafens für Oberpfaffenhofen mit Gesetzeskraft festgeschrieben. Dort heißt es: „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden“.

Linien-, Charterflug- und Frachtflugverkehr ausgeschlossen
Der Charakter des Sonderflughafens als Forschungs- und Werkflughafen setzt dem qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen enge Grenzen. Dies wurde auch vom Vorstandschef des DLR, Johann-Dietrich Wörner, bekräftigt, der laut Fürstenfeldbrucker SZ vom 10. September 2008 einer Weiterentwicklung des Sonderflughafens zum Regionalflughafen eine klare Absage erteilt hat.
Der Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wurde aber bereits bei der Beratung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) 2006 im Landtag ein Riegel vorgeschoben. Die CSU-Fraktion war es, die auf meinen Antrag folgenden Satz in die für die Auslegung des LEP maßgebliche Begründung (B V zu 1.6.5) eingefügt hat: „Linien- und touristischer Charterflugverkehr sowie Frachtflugverkehr - mit Ausnahme des Werkflugverkehrs - sind ausgeschlossen. Das Nachtflugverbot gilt fort“. Außerdem wurde auf meinen Antrag der Hinweis auf eine Entlastungsfunktion Oberpfaffenhofens für den Flugplatz München aus dem LEP gestrichen. Damit ist allen Spekulationen über eine mögliche weitere Entwicklung in Richtung Verkehrsflughafen rechtlich der Boden entzogen. Dieser Sachverhalt wird von den Gegnern der begrenzten Öffnung des Sonderflughafens beharrlich ignoriert.

Anfechtungsklage gegen Bescheid des Luftamtes Süd
Für die CSU war die Zahl der Flugbewegungen zu Zeiten von Fairchild-Dornier in Höhe von ca. 24.000 ein geeigneter Orientierungspunkt bei der Festlegung der Obergrenze der Flugbewegungen durch das Luftamt Süd, da es damals keinerlei Kritik aus der Bevölkerung gab. Aus diesem Grund halte ich die genehmigte Zahl der Flugbewegungen in Höhe von über 32.000 für zu hoch, auch wenn bei dieser Zahl die ca. 10.000 Flugbewegungen der Sportflieger berücksichtigt werden müssen. Ich unterstütze daher die Anfechtungsklage der Stadt Germering mit dem Ziel, die Zahl der genehmigten Starts und Landungen in die Nähe der Flugbewegungen zur Zeit von Fairchild-Dornier zu rücken.

Gemeinsames Vorgehen
Für die CSU hat der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm die gleiche Bedeutung wie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zwar ist die nun genehmigte Zahl von ca. 32.000 Flugbewegungen weit entfernt von den Horrorszenarien der Gegner mit 100.000 bis 150.000 Flugbewegungen, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben und nur dazu dienen, die Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, trotzdem werde ich alles daran setzen, die Anwohner des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen bestmöglich zu schützen. Deshalb unterstützt die CSU auch die Zusammenarbeit aller vom Sonderflughafen Betroffenen, um ihre Interessen – auch vor Gericht – zu wahren und die Einhaltung gerichtlich geklärter Bedingungen, insbesondere bei Flugrouten, Obergrenze der Flugbewegungen sowie Lärm- und Wasserschutz, zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Bocklet, MdL