Frage an Reinhold Bocklet bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Reinhold Bocklet
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Frage an Reinhold Bocklet von Thomas Dr. D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Der Großraum und Luft- und Raumfahrtstandort München ist als einzige deutsche Metropole nicht für die Allgemeine Luftfahrt unbeschränkt anfliegbar. Die Allgemeine Luftfahrt stellt mit Ihren Luftfahrzeugentwicklungen eine Innovationsquelle für die Luftfahrtindustrie dar und führt darüberhinaus Jugendliche v.a. über den Segelflug an Berufe in der Zukunftsbranche Luft- und Raumfahrt heran.
Wie stehen Sie zur Konversion des ehem. Luftwaffenflugplatzes Fürstenfeldbruck zu einem Verkehrslandeplatz für die Allgemeine Luftfahrt und der Ansiedlung von luftfahrttechnischen Betrieben?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Dumser,

mit der Freigabe der Fläche des ehemaligen Militärflughafens Fürstenfeldbruck durch die NATO stehen ca. 240 ha zur Konversion an. Für die Nachnutzung existieren zwei Konzepte, nämlich das der Betriebsgesellschaft Flughafen Fürstenfeldbruck sowie das der Gemeinde Maisach. Ein Vergleich der beiden Konzepte fällt eindeutig zugunsten desjenigen der Gemeinde Maisach aus, das die Einrichtung eines Fahrsicherheitszentrums der Firma BMW (nicht einer Teststrecke) mit anschließender Übungsstrecke für die Polizei, die Errichtung einer Trabrennbahn, die Süd-Umgehung von Maisach sowie die Anlage von Sportplätzen vorsieht. Die Betriebsgesellschaft hat demgegenüber die Genehmigung eines Verkehrslandeplatzes der Allgemeinen Luftfahrt für Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht bis 5,7 t und 40.000 Flugbewegungen im Jahr beantragt. Sie verweist darüber hinaus auf ansiedlungswillige luftfahrttechnische Betriebe, weigert sich aber die Namen dieser Firmen zu nennen. Der Bayerische Landtag hat am 30. Januar 2008 mit großer Mehrheit meinen Antrag angenommen und die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, das von der Gemeinde Maisach vorgelegte Konzept zur nichtfliegerischen Nachnutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck zu unterstützen und die zu seiner Verwirklichung nötigen Schritte zu unternehmen. Dazu gehören u. a. die Aufhebung des in Bezug auf den Militärflughafen Fürstenfeldbruck dem Bund gegenüber eingelegten Vorbehalts sowie erforderlichenfalls die diesbezügliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die nun verantwortlich für das Flughafengelände ist, hat den Pachtvertrag mit der Betriebsgesellschaft zum Ende April 2009 gekündigt. Zur Zeit arbeitet die Gemeinde Maisach daran, die Ausgleichsflächen nachzuweisen, die für die Inanspruchnahme der sich auf dem ehemaligen Militärgelände befindenden FFH-Flächen erforderlich sind. Das bayerische Kabinett hat sich Ende Juli für das Konzept der Gemeinde Maisach ausgesprochen. Die Betriebsgesellschaft hat inzwischen den Freistaat auf Genehmigung ihres Antrags verklagt.

Ich werde selbstverständlich an meiner von Landtag und Staatsregierung übernommenen Haltung in Sachen nichtfliegerische Nachnutzung festhalten, weil sie positive wirtschaftliche Effekte für die Gemeinde Maisach und den ganzen Raum mit sich bringt und gleichzeitig die berechtigten Umwelt- und Lärmschutzinteressen der Bevölkerung berücksichtigt.

Unabhängig von der konkreten Entscheidung in Sachen Fursty sind wir keineswegs gegen die Allgemeine Luftfahrt. Deswegen hat die CSU-Fraktion auch einen Antrag der Grünen im Landtag abgelehnt, die die Allgemeine Luftfahrt ganz aus dem LEP streichen wollten und diesbezüglich auf die Begründung des eigenen Antrags zu Maisach verwiesen. Wir meinen aber, dass in jedem Einzelfall die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen werden müssen und ein Raum, der ohnehin bereits fliegerisch belastet ist, nicht zusätzliche Luftfahrteinrichtungen erhalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Bocklet, MdL