Frage an Renata Alt bezüglich Finanzen

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Renata Alt
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Frage von Hans-Jürgen G. •

Frage an Renata Alt von Hans-Jürgen G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Alt,

anlässlich der kommenden Bundestagswahl erlaube ich mir, Ihnen eine Frage zu stellen, deren Beantwortung für meine Wahlentscheidung eine große Rolle spielt.

Die beiden christlichen Kirchen erhalten aktuell noch besondere staatliche Zuwendungen und Privilegien, die mit der 1803 erfolgten Eingliederung der kirchenfürstlichen Ländereien in das weltliche Eigentum (Säkularisation) begründet werden. Auf diesem Wege werden in Deutschland bis heute insbesondere Klerikergehälter direkt oder indirekt durch den Staat finanziert. Im Gegensatz dazu wird das seit 1919 bestehende verfassungsrechtliche Gebot, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), regelmäßig ignoriert. Diese Regelung des Grundgesetzes ist bisher nicht erfüllt.

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staatleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des Grundgesetzes zu entsprechen?

Für die Beschäftigung und Ihre Entscheidung zu dieser Thematik danke ich Ihnen, um so mehr für eine diesbezügliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Gaiser

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Sehr geehrter Herr Gaiser,

vielen Dank für Ihre interessante Frage.

Vor allem als Ausgleich für Säkularisationen in früheren Jahrhunderten erhalten einzelne Religionsgemeinschaften regelmäßige Staatsleistungen. Im Wissen um den entschädigungsartigen Charakter der Staatsleistungen unterscheiden wir diese von Subventionen, die sinnvoll beispielsweise zur Förderung sozialer Aktivitäten der Religionsgemeinschaften gewährt werden.

Den grundgesetzlichen Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen nehmen wir ernst und verlieren ihn bei allen verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten nicht aus den Augen. Dabei sind wir der Überzeugung, dass die Ablösung nur im Konsens mit den Religionsgemeinschaften gelingen kann, wie dies z.B. unsere Bemühungen in Hessen gezeigt haben.

Mit freundlichen Grüssen

Renata Alt

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