Frage an Renate Künast bezüglich Frauen

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Birgit D. •

Frage an Renate Künast von Birgit D. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Künast,

meine Frage bezieht sich auf die Legalisierung von Prostitution. Wie stehen Sie heute zu dem Gesetz ? Wie sehen Sie die Entwicklungen in diesem Bereich seit Inkrafttreten des Gesetzes 2002 ?

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Dammert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dammert,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat den Bereich des Sexgewerbes entkriminalisiert und die Doppelmoral rechtlich beendet. Das war ein längst überfälliger Schritt. Eine Rückkehr zum Verbot der Prostitution würde die Prostituierten in die Illegalität drängen, ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern und sie stärker der Gefahr von gewalttätigen Übergriffen aussetzen. Allerdings blieb man damals auf halbem Wege stehen. Deshalb werden wir das Prostitutionsgesetz im Bundestag weiterentwickeln. Unser Ziel ist der möglichst weitgehende Schutz von Prostituierten.

Beratungs- und Hilfsangebote wollen wir ausbauen und niedrigschwellig zugänglich machen. SexarbeiterInnen müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Wir wollen einen Ausbau der Ausstiegsprogramme. Dabei setzen wir nicht auf Einschränkungen, sondern auf das Recht: So sollen unter anderem Prostitutionsbetriebe ab einer bestimmten Größe der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Durch gewerberechtliche Überprüfungen von Prostitutionsstätten und ihren BetreiberInnen wollen wir SexarbeiterInnen schützen und ihre Arbeitsbedingungen sicherer machen. Außerdem wollen wir sie rechtlich besser schützen vor Mietwucher und Ausbeutung und überprüfen, inwieweit der Zugang zur Sozialversicherung verbessert werden kann. Wir wollen zusätzlich kostenfreie medizinische Beratungsangebote für SexarbeiterInnen schaffen. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine schwere, abscheuliche Straftat. Die Umsetzung der Europaratskonvention und der EU-Opferschutzrichtlinie gegen Menschenhandel erfordert gesetzliche Neuregelungen auch auf nationaler Ebene. Die Opfer müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden, insbesondere, aber nicht nur während laufender Gerichtsverfahren. Ein dauerhaftes Bleiberecht würde ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der TäterInnen und Erhellung der Strukturen führen. Menschenhandelsopfer, die als ZeugInnen auftreten, brauchen ein umfassendes Opferschutzprogramm. Freier von Zwangsprostituierten müssen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen bekannt ist, dass es sich bei dem Opfer um eine Zwangsprostituierte handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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