Frage an Renate Künast bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Renate Künast
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Frage von Anja B. •

Frage an Renate Künast von Anja B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Künast,

ich würde gerne wissen, ob Sie sich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen werden, dass Sozialwohnungen nicht mehr aus der Bindung fallen können und auch nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Anja Buntrock

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Buntrock,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie fragen, ob wir uns dafür einsetzen werden, dass Sozialwohnungen nicht mehr aus der Bindung fallen werden und auch nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Wir können beide Fragen mit ja beantworten.

Wir möchten mit einem neuen Gesetz und einer Bundesförderung Neue Wohngemeinnützigkeit jährlich 3 Milliarden Euro aufwenden, um Bindungen von Sozialwohnungen zu verlängern und dauerhaft zu gestalten, neue Bindungen z.B. bei Modernisierung einzuführen und Sozialwohnungen neu zu bauen. Denn die zeitlich befristete Bindung ist ein echtes Problem, dadurch fallen jeden Tag einhundert Sozialwohnungen aus der Bindung. Der Problem besteht insbesondere seit Schwarz-Gelb 1989 die alte Wohngemeinnützigkeit abgeschafft hat. Seither ist die Zahl von Sozialwohnungen von 4 auf gut 1 Million gesunken, viele Bestände wurden privatisiert. Seither wird fast nur noch befristet gebunden.

Auch den Schutz vor der Umwandlung bezahlbarer Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wollen wir verstärken. Das Baulandmobilisierungsgesetz schafft mit dem neuen §250 keinen wirksamen Schutz, wenn es auch einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung bedeutet. In Milieuschutzgebieten muss das große Schlupfloch der sogenannten 7-Jahres-Regel geschlossen werden, denn es verhindert heute einen wirksamen Schutz, wenn der Käufer angibt in den nächsten 7 Jahren nur an Mieter zu veräußern. Denn diese können sich das nur in den seltensten Fällen leisten. Das Umwandlungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt in angespannten Wohnungsmärkten nach §250 Baugesetzbuch wollen wir ändern und die Ausnahme für den geplanten Verkauf zu zwei Dritteln an Mieter zu streichen, die Ausnahme für den Verkauf an Familienangehörige ersten und zweiten Grades, Ehe- und Lebenspartner einzugrenzen und nicht für Gesellschaften gelten zu lassen, als Allgemeinwohl das öffentliche Interesse am Erhalt von Mietwohnraum zu konkretisieren und die Wirkung der Regel jährlich zu evaluieren.

Mit freundlichen Grüßen

Team Renate Künast

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