Antwort 25.04.2023 von Richard Seelmäcker CDU
Wäre die Staatsanwaltschaft nicht überlastet, müsste sie nicht so viele Verfahren einstellen und priorisieren.
Wäre die Staatsanwaltschaft nicht überlastet, müsste sie nicht so viele Verfahren einstellen und priorisieren.