Frage an Rico Kerstan bezüglich Verkehr

Rico Kerstan
parteilos
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Rico Kerstan von Thorsten W. bezüglich Verkehr

Guten Abend, ich hätte eine Frage zur Altanschließerproblematik:
Es ist nicht einzusehen, für einen Trinkwasseranschluss z.B. aus Zeiten der Weimarer Republik noch einmal zu bezahlen. Instandsetzungsmaßnahmen müssen aus den laufenden Wassergebühren gedeckt werden!
Hier wird in Brandenburg und anderen Bundesländern weiter rumgeeiert. Es gibt kein eindeutiges Signal. Es wird verzögert und auf die Gerichte geschoben. Unser Wasser Ver- und Entsorger MAWV weigert, sich das Urteil des BGH umzusetzen und sog. Altanschließerbeiträge zurückzuzahlen. Die Eichwalder Bürger haben die Bescheide vor einigen Jahren, fast als Erste erhalten, d.h. diese sind alle trotz Widerspruch rechtswirksam. Sammelklagen sind in Brandenburg ja nicht zulässig. Trotzdem ist es Unrecht für vorhandene Anschlüsse noch einmal zu bezahlen. Wie stehen Sie zum Thema Altanschließer?

Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Winkler,

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Frustration absolut nachvollziehen und finde das Verhalten der Landesregierung sowie das Abschieben der Verantwortung dem Bürger gegenüber unangemessen.

Als Kandidat für die Bundestagswahl kann ich nur politischen Druck ausüben, da das Thema zweifelsohne in die Zuständigkeit des Landes fällt. Das würde ich im Falle einer Wahl auch tun.

Die FDP Dahme-Spreewald hat zur Altanschließerproblematik einem Beschluss gefasst, den ich 100%ig mittrage. Sie finden den genauen Wortlaut hier: http://fdp-lds.de/files/FDP-Daten/Beschluesse/20160827_Altanschlie%C3%9Ferbeitr%C3%A4ge.pdf

Wir fordern, dass alle Bescheide zurückgenommen werden, unabhängig davon ob sie bestandskräftig sind oder nicht. Es darf nicht sein, dass die Bürger, die an Recht und Gesetz geglaubt haben und den Rechtsweg nicht bestritten haben, hinten anstehen

.Die entstehenden Schäden aus der Rückzahlung der Beiträge hat das Land aus dem Landeshaushalt zu begleichen. Es hat die verfassungswidrige Gesetzgebung erlassen, also ist es aus unserer Sicht der Verursacher. Scheinheilige Spielchen, wie Darlehen oder Kredite lehnen wir ab.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Rico Kerstan