Frage an Robert Bläsing bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Robert Bläsing
Robert Bläsing
FDP
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Frage von Jule T. •

Frage an Robert Bläsing von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bläsing,

wir Hundehalter in Langenhorn haben es gut: Nach bestandener Prüfung zur Leinenbefreiung können wir entspannt mit unseren Vierbeinern in den Grünanlagen spazieren gehen. Das ist aber nicht in allen Stadtteilen so, denn beispielsweise die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben die Globalrichtlinie nicht so vorbildlich umgesetzt, wie die Bezirke Harburg, Wandsbek und teilweise auch Nord. Dabei berufen sich diese Bezirke immer auf die Grünanlagenverordnung, die die kurze Leine vorschreibt. Nun meine Frage: Würden Sie sich für eine Änderung der Grünanlagenverordnung dahingehend einsetzen, den Passus der 2-Meter-Leine zugunsten des sog. Hundeführerscheins zu ändern? Will heißen, dass geprüfte Hunde, die nachgewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Belästigung oder Gefahr ausgeht, auch in den Grünanlagen vom generellen Leinenzwang befreit sind.

Hundefreundliche Grüße

Jule Thumser

Portrait von Robert Bläsing
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Thumser,

die FDP Hamburg hat sich bereits im letzten Wahlkampf als einzige Partei für die Hundebesitzerinnen und Hundesbesitzer stark gemacht und war gegen die Hundeverordnung in der derzeitigen Form.

Ich setze mich grundsätzlich dafür ein, dass die Grünflächen und Parks in Hamburg für Hunde und Hundehalter, die erfolgreich den Hundeführerschein erworben haben, frei gegeben werden. Ausnahmen sollten nach meinem Dafürhalten nur in der unmittelbaren Umgebung von nicht eingezäunten Kinderspielplätzen gemacht werden - hier sollte Leinenpflicht gelten, damit Eltern und Kinder unbesorgt sein können. Bezirke wie beispielsweise Wandsbek haben bereits die Grünanlagen für geprüfte Hunde wieder freigegeben. Das sollte in ganz Hamburg so sein. Die Tendenz zur "Verzonung" des öffentlichen Raums (Hundeauslauf-, Grillzonen etc.) der vergangenen Jahre ist meines Erachtens perspektivisch nicht zielführend.

Vor Schulen und Kindergärten sollten Hunde allerdings auch weiterhin an der Leine geführt werden, da es viele Kinder bzw. Eltern gibt, die Angst vor Hunden haben. Auch für einen geprüften Hund kann man nicht garantieren, dass er sich nicht mal erschreckt, wenn ein Kind z. B. plötzlich hektische Bewegungen gemacht. Um dieses zu vermeiden und auch die Sorgen der Eltern zu beachten, hält die FDP hier die Leine für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Bläsing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Robert Bläsing
Robert Bläsing
FDP