Frage an Robert Hochbaum bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Robert Hochbaum
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Frage an Robert Hochbaum von Peter J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

auf Grund Ihrer, mit Verlaub gesagt, sehr lapidaren Beantwortung meiner durchaus ernst zu nehmenden Frage sehe ich mich gezwungen, nochmals nachzufragen.

Zunächst nochmal zum Sachverhalt:
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union. Beide Verträge bilden die rechtliche Grundlage des politischen Systems der EU und sind rein formal geltendes Völkerrecht !
In Art. 125 des AEU-Vertrages wurde die so genannte Nichtbeistands-Klausel (No-Bailout-Klausel) fixiert. Sie schließt die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten explizit aus !
Soviel zu Ihrer Auffassung, es handele sich dabei nicht um geltendes Recht, denn genau dagegen haben Sie mit Ihrer Ja-Stimme verstossen.

Mit seiner Entscheidung über die Erweiterung des Euro Rettungsschirms am 29.09.2011 hat der Deutsche Bundestag diese Verträge zum wiederholten Male eindeutig gebrochen. Dabei spielt es aus meiner Sicht keinerlei Rolle, aus welchen Beweggründen dies getan wurde, ein Rechtsbruch bleibt es allemal.
Dass Sie als Abgeordneter dazu eine andere Auffassung haben, stimmt mich zumindest sehr bedenklich.
Hier also nochmals meine konkrete Fragen:
1. Wie erklären Sie einem Bürger dieses Staates, dass er sich an Recht und Gesetz zu halten hat, wenn das höchste Verfassungsorgan dieses Landes sich darüber ungestraft hinweg setzen darf ?
2. Sind Sie der Meinung, dass Sie mit Ihrer Ja-Stimme der Glaubwürdigkeit des politischen Systems in Deutschland damit einen Gefallen getan haben ?
3. Warum soll ein gesetzestreuer Bürger dieses Landes Sie beim nächsten Mal wieder wählen, wenn Sie Ihrer Verantwortung zur Einhaltung von Recht und Gesetz, zumindest in diesem konkreten Fall, nicht nachkommen ?

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis
Peter Jänich, Rodewisch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jänich,

haben Sie besten Dank für Ihre Nachfragen, die ich an dieser Stelle gern beantworten möchte:

1. Frage:
Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem - über Parteigrenzen hinweg und mit großer Mehrheit - getroffenen Beschluss über Recht und Gesetz hinweg gesetzt hat.

2. Frage:
Dies beantworte ich klar mit "Ja".

3. Frage:
Weil ich mein Abstimmungsverhalten nicht populistisch wahrgenommen habe, sondern mit der großen Mehrheit des Bundestages für die Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum