Frage an Robert Hochbaum bezüglich Verkehr

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Robert Hochbaum
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Frage von Uwe H. •

Frage an Robert Hochbaum von Uwe H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

1. Ist Ihrer Meinung der Verkauf von 49% der DB notwendig, wenn ja warum?
Es wird in der Öffentlichkeit kommuniziert dass sich die Leistungsfähigkeit der Bahn im Fernverkehr, in den Nebenstrecken, im nationalen und internationalen Wettbewerb verbessern soll.

2. Warum sollten private Investoren Gewinne aus dem internationalen Logistikgeschäft nutzen um deutsche Nebenstrecken zu unterstützen und den deutschen Pendlern preiswertere und attraktive Angebote in der Fläche zu unterbreiten?

3. Kennen Sie potentielle Investoren und deren Vertreter?
Der Bund kann das Netz durch Zahlung eines Wertausgleichs wieder unter seine Kontrolle bringen. Der Wertausgleich wird teilweise doppelt so hoch wie der geplante Verkaufserlös geschätzt?

4. Würden Sie darin einen Verkauf des Netzes durch die Hintertür sehen?

5. Sind Sie dafür bei Verkauf sofort Rücklagen für den später eventuell zu zahlenden Wertausgleich zu bilden?

6. Kennen Sie das britische privatisierte Eisenbahnsystem persönlich?

7. Glauben Sie das eine privatisierte DB zu mehr Wettbewerb mit positiven Auswirkungen für den deutschen Bahnkunde führt? Wenn ja, wie? Der Bahnkunde will ja zu einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten Ort, es gibt aber nur ein Gleis auf dem nicht zwei Züge gleichzeitig fahren können. Also kann sich bestenfalls nur der Kunde zwischen zwei Anbietern entscheiden dem die Zeit egal ist. Oder? Ist das der Wettbewerb den Sie wollen?

8. Sehen Sie einen Widerspruch zwischen Wert der DB und geplantem Verkaufserlös?

9. Sehen Sie einen Widerspruch in dem Versprechen dass durch die Privatisierung mehr in die DB investiert werden kann und den Renditeerwartungen der Investoren?

10. Welche 10 Vorteile (die sich auch nachprüfen und abrechnen lassen) sehen Sie für die Kunden einer privatisierten DB im Vogtland?

11. Warum ist es Ihrer Meinung nach noch nicht gelungen Angebote zu unterbreiten die genau auf die Zielgruppe der wöchentlichen Fernpendler zugeschnitten sind?

Vielen Dank
Uwe Härtel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Härtel,

Zunächst recht herzlichen Dank für ihre Fragen.
Doch bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich Sie zum Einen auf die Möglichkeit – falls bei Ihnen zum Thema Teilprivatisierung der Deutschen Bahn weiterer oder zusätzlicher Klärungsbedarf besteht – eines persönlichen Gespräches im Rahmen meiner regelmäßig stattfindenden Bürgerstunde hinweisen. Zum Anderem will ich meinen grundsätzlichen Standpunkt zur Problematik der Bahn-Teilprivatisierung klarzustellen: Ziel ist es, nicht nur das System Deutsche Bahn zu erhalten, sondern es ökonomischer und rentabler zu gestalten, so dass davon die Verbraucher bzw. Kunden profitieren.
Ich erlaube mir, nicht auf starre Frage-Anwort-Schemata einzugehen, sondern meine Position an generellen Punkten festzumachen.

Zum Grundsätzlichen:
Die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist eine logische Folge der Bahnreform von 1994. Damals wurde nahezu einstimmig entschieden: Die Politik ist für die öffentliche Daseinsvorsorge zuständig, die DB AG wird nach unternehmerischen Prinzipien geführt. Die Bundesregierung hat nun ein entsprechendes Gesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dem jetzt vor liegenden Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn über den wir diskutieren, stehe auch ich nicht ganz unkritisch gegenüber.

Fakt ist jedoch, dass der Bund mindestens 51 Prozent der Bahnanteile behalten wird. Und niemand gegen den Mehrheitsaktionär – also gegen das Volk – über die DB entscheiden kann. Schon gar nicht werden Investoren Gleise herausreißen können, oder die Bahn „verschlanken“. Für das Schienennetz in Deutschland wird somit weiterhin der Bund zu ständig sein. Strecken stilllegen wird nur er können, und das nach einem scharfen, schwierigen und transparenten Genehmigungsverfahren.

Aus meiner Sicht muss darüber hinaus aber auch sicher gestellt sein, dass private Investoren sich grundsätzlich nicht an den Infrastrukturunternehmen, die die Eisenbahninfrastruktur halten, beteiligt werden dürfen. Die Infrastrukturgesellschaften müssen vor der Kapitalisierung ins Eigentum des Bundes überführt werden, um so die dauerhafte Sicherung des Eigentums an der steuerfinanzierten Eisenbahninfrastruktur beim Bund fest zu schreiben.

Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat bezüglich des Gesetzentwurfes der Bahnteilprivatisierung eine ganze Reihe weiterer Änderungspunkte ausgearbeitet, die darauf abzielen, die Infrastrukturverantwortung des Staates klar zu regeln. D.h. einerseits soll dem Bund ein Durchsetzungsrecht bei Bedarfsplanmaßnahmen obliegen, den Netzbetreiber ein Initiativrecht. Zudem soll der Gesetzgeber bei der Frage, wie er mit seinem Eigentum künftig verfahren will, völlig frei sein. Andererseits soll die heutige Netzqualität auch dadurch gesichert bleiben, indem bspw. ein Netzzustandsbericht objektiv und daher extern evaluiert wird.

Mehr Wettbewerb auf der Schiene erfordert eine Stärkung der Regulierungsbehörde. Das bewies nicht zuletzt die britische Bahnprivatisierung. Die Verantwortung über die technischen Anlagen darf nicht aus den Händen einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft in eine auf Gewinnmaximierung ausgerichtete übergeben werden. Dazu ist erforderlich, dass die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt wird, Entgelte für die Eisenbahninfrastruktur zu verhindern, die einseitig die Wettbewerber der DB AG belasten. Die Entgeltvorschriften sind daher – analog gleich lautender Vorschriften im Telekommunikationsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz – zugunsten eines an den Kosten der effizienten Leistungserstellung orientierten Entgeltmaßstabs für die Regulierung einzelner Netznutzungsentgelte auszugestalten und zusätzlich mit der Möglichkeit der Implementierung einer Anreizregulierung zu versehen.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz sagen: Sie haben Recht, die anstehende Reform der Deutschen Bundesbahn sollte kritisch begleitet werden. Denn der Gesetzentwurf über Teilprivatisierung der DB AG ist noch im Fluss, steht also noch nicht Schwarz auf Weiß verbindlich fest.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum.