Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Soziale Sicherung

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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Daniel G. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Daniel G. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Kiesewetter,

Sie schreiben "CDU und CSU bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert."

Warum ist nicht die Einzahldauer das alleinige Kriterium? Wenn jemand mit 17 bereits eingezahlt hat, sollte er/sie auch nach 45 Beitragsjahren mit 62 abschlagsfrei in Rente gehen dürfen! Warum muss dann noch bis 67 gearbeitet werden? Für die Jahrgänge 51/52 gab es hierzu ja eine Ausnahme...warum ist das für nachfolgende Jahrgänge nicht mehr so?

Freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
D. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ist so nicht ganz richtig: Für Versicherte, die in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren sind, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Jedoch kann die Altersrente auch weiterhin vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch genommen werden.

Wir haben damit eine Sonderregelung geschaffen, nach der die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte auch beziehen kann, wer die Wartezeit von 45 Jahren bereits mit dem 63. Lebensjahr erfüllt. Dies gilt für Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für ab dem Jahr 1953 Geborene wird das Zugangsalter von 63 Jahren stufenweise erhöht. Die Anhebung erfolgt jeweils in Schritten von zwei Monaten pro Jahrgang. Für Versicherte, die nach dem Jahr 1963 geboren sind, ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich.

Bei jeder rentenrechtlichen Neuregelung ist zu bedenken, daß es nicht nur um individuelle Auswirkungen geht, sondern auch um viele Milliarden Euro. Insofern sind die Interessen der heutigen wie der zukünftigen Rentner ebenso zu berücksichtigen, wie die Belange der Beitrags- und Steuerzahler. Rente ist aber im Kern lohn- und beitragsorientiert. Schon die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren hebelt diesen Grundsatz bei 45 Beitragsjahren zugunsten besonders langjährig Versicherter aus. Diese Ungleichheit ist gerechtfertigt, soll aber nicht noch weiter verschärft werden. Aus diesem Grund kann ich Ihnen eine Änderung der bestehenden Regelungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in Aussicht stellen.

Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter

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