Frage an Rolf Kahnt von Christine K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kahnt,
im Wahlwerbeflyer der AfD finde ich die Forderung:
"Politische Unabhängigkeit der Justiz durch Selbstverwaltung, Einrichtung eines Justizausschusses und eines Justizverwaltungsrats"
Was verbirgt sich hinter der Forderung?
Danke für eine kurze Antwort, die mir bislang von meinem AfD'ler gegeben werden könnte.
Mit freundlichem Gruß
C. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie unsere AfD-Forderung bereits wörtlich implementiert, setzen wir uns für eine politische (!) Unabhängigkeit der Justiz auf vielen Ebenen ein. Auf den ersten Blick klingt eine Forderung wie diese ungewöhnlich, geht man doch selbstverständlich davon aus, dass eine politische Unabhängigkeit der Justiz (wie im übrigen bei aller staatlichen Gewalt) überall dort gegeben sein muss, wo der Anspruch nach Rechtsstaatlichkeit - und damit gegen jede Unvoreingenommenheit erfüllt werden muss. Politisch unvoreingenommen heißt, dass z. B. Im Gerichtswesen Recht nach Recht zu sprechen ist, es darf sich nicht nach parteipolitischen Interessen weder bei der Rechtsprechung und auch nicht bei der Stellenbesetzung in der Justiz orientiert werden, wenn die notwendige Unabhängigkeit gewährleistet werden soll.
Nun gibt es bedauerlicherweise Beispiele aus der Vergangenheit, dass es durchaus nicht seltene Praxis in Ministerien sowie bei Parteien zu sein scheint, dass Berufungen für Ämter und Positionen untereinander abgesprochen werden. Die Parteizugehörigkeit spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Das ist mehr oder weniger ein
offenes Geheimnis, nach dem Prinzip, „wenn Du den haben willst, dann beanspruchen wir für uns den“. Damit geht es nicht mehr um die notwendige Expertise eines Bewerbers sondern um dessen Parteizugehörigkeit, oder wenn diese nicht vorzuweisen ist, wenigstens um ein politisches Bekenntnis desselben. Das schafft von vornherein aber dringend zu vermeidende Abhängigkeiten.
Ich meine deshalb, würden Stellenbesetzungen im Justizwesen - wie übrigens auch bei allen anderen Ministerien, die ab Besoldungsstufe A14 ohnehin Kabinettsbeschlüssen unterliegen - durch eine dafür eingesetzte unabhängige Kommission ersetzt werden, dann könnten z.B. Staatsanwälte und Richter eingestellt werden, die in ihrer zukünftigen Rechtsprechung ein hohes Maß an Weisungsungebundenheit garantieren könnten. Das klingt für Außenstehende auf den ersten Blick etwas irritierend , geht man doch davon aus, dass es in einem Rechtsstaat zur Selbstverständlichkeit gehört, dass die drei Gewalten von einander unabhängig sind, und dass etwa Staatsanwälte ihren Aufgaben unabhängig nachgehen. Es scheint, dass es darüber in der Bevölkerung doch manchen Zweifel gibt. Es gibt nicht wenige, die in mancher Rechtssprechung verlässliche Unabhängigkeit nur schwer erkennen können. Ich glaube, es ist daher an der Zeit, diese Zweifel zu beseitigen helfen. Das könnte damit geschehen, dass es mit der Besetzung einer unabhängigen Kommission - deren Zielsetzung es im Übrigen sein sollte, gleichermaßen unabhängige Bewerber einzustellen - gelingen könnte, diesem letztlich demokratischem Anspruch gerecht zu werden, wenn dazu auch ein politischer Wille vorhanden ist. Bei der Auswahl dieser Kommission wäre denkbar, dass sie sich aus Abgeordneten des Landtages sowie aus Richtern und Staatsanwälten rekrutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kahnt