Frage an Roman Müller-Böhm bezüglich Recht

Roman Müller-Böhm
Roman Müller-Böhm
FDP
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Frage von Thomas G. •

Frage an Roman Müller-Böhm von Thomas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller-Böhm,

meine Fragen beziehen sich auf die juristische Ausbildung in Deutschland.

1) Unterstützen sie das derzeitige System mit zwei Staatsexamen?
2) Gäbe es ein anderes System, dass sie besser fänden (bspw. Bachelor und Master wie in der Schweiz, der Magister wie in Österreich oder ein Aufbaustudium wie der JD in den USA etc.)?
3) Halten sie die Noten der beiden Staatsexamina für aussagekräftig?
4) Wie haben sie selbst ihre eigene juristische Ausbildung wahrgenommen?
5) Denken sie, dass die im europäischen Vergleich hohen Durchfallquoten vertretbar sind insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Durchlässigkeit des Anwaltsmarktes (Eurag-Gesetz)?
6) Wie sehen sie die hohe psychische Belastung vieler Studierender und Referendare?
7) Sollte Deutschland die Anerkennung von ausländischen juristischen Abschlüssen, die nicht aus einem EU/EFTA Staat kommen, erleichtern?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Herzliche Grüße,

T. G.

Roman Müller-Böhm
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Das deutsche System der zwei Staatsexamen hat sich bewährt. Gleichzeitig sehe ich auch die Gefahr für Studenten, kurz vor dem Abschluss noch wieder auf null zu fallen. Daher finde ich Modelle, in denen während des Studiums bereits ein Bachelor erworben wird, sinnvoll, um Studierenden die Sicherheit eines Abschlusses zu geben.
Ich sehe aktuell jedoch keinen Grund, den Noten der Staatsexamina die Aussagekraft abzusprechen. Noten generell bieten natürlich nur eine Vergleichbarkeit innerhalb des Systems. Hier sind die Anforderungen aber (wie in jedem Studiengang) zumindest theoretisch gleich. Noten können allerdings immer nur einen Teil darstellen. Insbesondere Persönlichkeitsmerkmale und Soft-Skills lassen sich natürlich an den fachlichen Noten nicht ablesen.
Mir persönlich ist eine hohe Qualität der Rechtsanwaltsausbildung wichtig. Davon profitiert das Rechtssystem und auch der internationale Ruf deutscher Juristen. Dabei ist es wichtig, den Studierenden Sicherheit zu geben. Ich halte daher den Erwerb von Abschlüssen wie den Bachelor während des Jurastudiums (mit Ziel des 1. Staatsexamens) für eine gute Verbesserung. Senkungen der Anforderungen des 1. (oder sogar des 2.) Staatsexamens halte ich für nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Roman Müller-Böhm