Frage an Ronja Kemmer bezüglich Verbraucherschutz

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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Alexander M. •

Frage an Ronja Kemmer von Alexander M. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo,

107 Lungenspezialisten widersprechen oder zweifeln an den aktuellen Grenzwerten für Stickoxide und Feinstaub.
Geschätzte und wissenschaftlich fragwürdig erstellte Grenzwerte ruinieren ganze Regionen.
Ein "gemeinnütziger" Verein verklagt auf Grund von diesen fadenscheinigen Grenzwerte deutsche Städte.
Tausende Fahrzeuge werden vor ihren normalen "ableben" verschrottet -> neue müssen Produziert werden --> ergibt doch wohl auch eine Umweltbelastung!.

Wann wird endlich gehandelt? Wie lange soll das noch so weiter gehen? Was hat mehr Gewichtung in Deutschland , Wissenschaft oder Ideologien?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Argumente der Lungenspezialisten um Prof. Dr. Dieter Köhler bereits bekannt waren, bevor sie nun in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurden. Auch im vergangenen Jahr sind die Grenzwerte für Stickoxide kritisiert worden. So gelten für Büroräume und Werkshallen viel höhere Grenzwerte und selbst das Anzünden der Kerzen am Adventskranz emittiert mehr Stickoxide als ein Diesel-PKW der aktuellen Generation. Die Grenzwerte für den Straßenverkehr mit 40μg/m³ scheinen auf keiner fundierten Grundlage zu stehen. Die Lungenärzte bestätigen nunmehr noch einmal, dass Fahrverbote und Umrüstungen in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Gefahren durch Stickoxide stehen. Es gibt aber auch andere Stimmen, wie zum Beispiel Prof. Dr. Barbara Hoffmann, die z. B. im Interview mit dem Deutschlandfunk feststellt, dass Stickoxide gesundheitsschädlich sind und auch schon niedrige Dosen biologische Veränderungen im Körper verursachen. Welche Auswirkungen Stickoxide haben, kann ich persönlich nicht beurteilen und sehe valide Argumente auf der einen und der anderen Seite. Ich gehe davon aus, dass die Regierung bzw. die EU-Kommission und das EU-Parlament die Argumente bei Ihrer Entscheidung für den aktuellen Grenzwert wohl abgewogen haben.

Neben dem Grenzwert an sich, sind auch die Standorte für die Messstationen fraglich. Leider wird die Überprüfung der Standorte von Messstationen vom grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg verhindert. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Messstationen nicht so messen, wie es ursprünglich vorgesehen war, sondern Extremwerte protokollieren. Der Grenzwert von 40μg/m³ sollte die durchschnittliche Belastung im Alltag messen, aber nun mal keine Extremwerte an besonders stark befahrenen und schlecht belüfteten Kreuzungen.

Genauso kritisch wie Sie sehe ich das Verhalten der „Deutschen Umwelthilfe“. Auf dem Bundesparteitag der CDU haben wir den Prüfungsauftrag, ob die „Deutsche Umwelthilfe“ noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt, beschlossen. Aus meiner Sicht ist die so genannte „Deutsche Umwelthilfe“ nichts anderes als ein dubioser Abmahnverein, der aus Abmahnungen ein gut florierendes Geschäftsmodell gemacht hat.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles daransetzen mit unserem Koalitionspartner einen Weg abzustecken, der nicht auf Ideologie, sondern den wissenschaftlichen Fakten beruht. Zuständig für die Änderungen des Grenzwertes wären aber die Institutionen der EU. Gleichzeitig versuchen wir daher mit Verbesserungen umzusetzen, die auf Bundesebene beschlossen werden können. Hier möchte ich beispielsweise das 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nennen, mit dem klar definiert wird, dass Fahrverbote bis zu einem Toleranzwert nicht verhältnismäßig sind.

Sofern alle getroffenen Maßnahmen umgesetzt werden, bin ich optimistisch, dass Fahrverbote bald wieder der Vergangenheit angehören werden!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer MdB

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