Sehr geehrte Frau,Kemmer ,Frage :Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen?Grund dafür ist ,das nicht noch mehr Mieter/innen in dieMietschuldenfalle getrieben ,werden oder wohnungslos werden.

Portrait von Ronja Kemmer
Ronja Kemmer
CDU
100 %
51 / 51 Fragen beantwortet
Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau,Kemmer ,Frage :Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen?Grund dafür ist ,das nicht noch mehr Mieter/innen in dieMietschuldenfalle getrieben ,werden oder wohnungslos werden.

Diese Sachen betreffen vor allem Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern und Rentner/innen und alle Mieter/innen ,mit einem gültigen u.rechtskraftigen,DDR-Mietvertrag in Ostdeutschland.Frage:Wie wollen sie diesem System entgegen steuern damit nicht noch mehr Mieter/innen in Ostdeutschland in die Mietschuldenfalle u.wohnungslosigkeit getrieben werden?Es kommt jedes Jahr zu doppelten Abrechnungen in B/NK Abrechnungen,(laufend hohe Nachzahlungen. Fur einen ein Personen Haushalt 1 Raum Wohnung,mir doppelte Beseitigung/Müllabfuhr,Gebäudereinigungen,Schnee/Glatteisbeseitigung en,Gartenpflege ,in Rechnungen gestellt.Einmal ausgeführt doppelt abgerechnet.thema:Hauswart/Dienstleistungen Service,führen ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß aus oder gar nicht ,rechnen Leistungen ab die sie zu.b.wie Gartenpflege,Beete,Rasen mähen Laubbeseitigungen u.schnee/Glatteisbeseitigung,Gebäudereinigungen,Müllbeseitigung selber nicht aus führen.Diese Sachen führen drei andere Reinigungsfirmen aus.

Portrait von Ronja Kemmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hohe Mietpreise belasten leider viele Menschen in diesem Land, auch kann ich Ihren Ärger bezüglich möglicherweise fehlerhafter Abrechnungen verstehen.

Wir haben in Deutschland ein sehr ausgeprägtes Mieterschutzrecht. Das Mietrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch ausführlich geregelt ist, hat wie alle anderen Gesetze seinen Ursprung im Grundgesetz. So finden sich in den grundrechtlich verbrieften Rechten und Garantien grundlegende Prinzipien, welche sich im Mietrecht wiederfinden.

Menschen mit geringeren Einkommen, die die monatliche Miete nicht schultern können, können Wohngeld beantragen. Folgender Wohngeld-Rechner kann Ihnen eine erste Orientierung bieten, ob Sie anspruchsberechtigt sind: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html  Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Über den Zentralen Thüringer Formularservice können sie die entsprechenden Formulare in Ihrem Bundesland auch erhalten: https://thformular.thueringen.de/

Als Bundestagsabgeordnete kann und darf ich keine Rechtsberatung leisten. Letztere kann jedoch bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung behilflich sein. Einkommensschwache Menschen können dabei auf staatliche Unterstützung zurückgreifen und einen Beratungshilfeschein beantragen. Über die Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers befindet. Hier finden Sie eine Übersicht zu den entsprechenden Gerichten in Thüringen: https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Ronja Kemmer
Ronja Kemmer
CDU