Frage an Rudolf Henke bezüglich Gesundheit

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Rudolf Henke
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Frage von Dr. Anke K. •

Frage an Rudolf Henke von Dr. Anke K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

gerne möchte ich Sie fragen, welche Möglichkeiten bestehen, die aktuelle Rechtsgrundlage bezüglich der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sozial gerecht zu modifizieren.

Hintergrund:
Mir ist bekannt, dass auch Halbwaisen den vollen Betrag von 8 Euro an die DAK (Deutsche Angestelltenkrankenkasse) entrichten müssen, obwohl sie eine geringe Halbwaisenrente
beziehen, die 220 Euro brutto nicht überschreitet. Bezogen auf das "Netto"-einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet der Betrag von 8 Euro eine Kopfpauschale von rund 4 Prozent. Das ist eine erhebliche Benachteiligung für Halbwaisen, da sie zudem selbst versichert sein müssen und nicht kostenfrei über den verbleibenden Elternteil mitversichert sind. Hier muss bereits der Rententräger die Hälfte der 14,9 Prozent Krankenkassenbeitrag pro Monat tragen, die andere Hälfte trägt der Halbwaise selbst.

Auf Nachfrage bei der DAK kam die Antwort, diese Härtefälle habe man bei der Gesetzgebung nicht bedacht.

Ich bin mir sicher, dass dies kein Einzelfall ist und vom Gesetzgeber aufgegriffen werden müsste.

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit den besten Grüßen
Dr. Anke Knopp

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CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Knopp,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Von den gesetzlichen Krankenversicherungen kann ein Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat von allen Versicherungsmitgliedern, die nicht befreit sind, erhoben werden. Die gesetzliche Höchstgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens greift erst, wenn der Zusatzbeitrag acht Euro überschreitet.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass hier insbesondere Bezieher kleinerer Einkommen belastet werden. In Deutschland leben derzeit circa 400 000 Kinder und Jugendliche, die eine Hinterbliebenenrente beziehen. Da sie nicht über die Familien mitversichert sind, sind sie als eigenständiges Mitglied der GKV verpflichtet den Zusatzbeitrag zu bezahlen. Bei einer geringen Rente von derzeit durchschnittlich etwa 150 Euro pro Monat stellen die anfallenden acht Euro eine durchaus starke Belastung für die betroffenen Familien dar.

Ich gebe Ihnen recht, dass hier über die Frage eines Härtefalls diskutiert werden muss.

Bis dahin kann ich Ihnen leider nur empfehlen darüber nachzudenken gegebenenfalls die Krankenkasse zu kündigen und zu einer Krankenkasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt, zu wechseln.

Vielen Dank für Ihre Änderungsanregung und mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rudolf Henke, MdB