Frage an Rudolf Henke bezüglich Gesundheit

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Rudolf Henke
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Frage von Barbara U. •

Frage an Rudolf Henke von Barbara U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Henke

Warum wollen Politiker Umweltschutz zu Lasten von Körperverletzung mit Todesfolge durchsetzen.
Als Pädagogin, die sich langjährig mit der Betreuung von Sprayern befasst, komme ich mir von Politikern „verladen“ vor.
Für Klimaanlagen in Pkws wurde das CO2 verboten und ein neues Mittel vorgeschrieben, was zwar klimafreundlicher ist, aber dafür hoch gefährlich; denn unter Einwirkung von Wärme u. Feuchtigkeit wandelt es sich zur Flusssäure um. Diese fluorhaltige Säure wird extrem schnell von der Haut resorbiert und eine Kleinstmenge verursacht schwere Verletzungen, die äußerlich kaum sichtbar sind, aber bis zu den Knochen Verätzungen ermöglichen können, die oft zum Tode führen.
Wie kann es sein, dass man einerseits für einen kleinen Schriftzug einen ganzen Bahnhofsbereich absperrt und andererseits mit dem Leben der Autofahrer dermaßen unbekümmert umgeht? Will man Sprayer kriminalisieren oder sind Autofahrer jetzt Versuchskaninchen?
Damit kein Missverständnis aufkommt, ich bin grundsätzlich gegen gesundheitsschädliche Substanzen, aber entsprechende Stellen hatten von mir das Datensicherheitsblatt erhalten, das die Jugendlichen zur Vermattung von Glas keine hoch giftigen Substanzen benutzen, so dass die Ermittlungen wegen Verbreitung von gefährlichen Giften eingestellt wurden, während die hohe Brisanz des neuen Kühlmittels bewiesen ist.
Gleiches gilt auch für die Gefahr bei den Castortransporten.
Beweis:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-TV-Gefaehrliche-Fracht-rollt-ohne-Vorwarnung-durch-die-Region;art806,2637811

http://www.umweltjournal.de/AfA_technik/15468.php

Barbara Uduwerella

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CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.02.2011 zu dem von den Automobilherstellern künftig für Automobilklimaanlagen vorgesehenen neuen Kältemittel, die ich gern soweit mir derzeit möglich beantworten möchte.

Im Jahre 2006 hat die Europäische Union beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2011 bei neuen PKW-Typen statt des bisher üblichen, klimaschädlichen Kältemittels R 134a (GWP - "Global Warming Potential" - 1300-fach höher als das von CO2) weniger klimaschädliche Kältemittel einzusetzen sind. Zulässig sind in Zukunft nur noch Kältemittel mit einem GWP von maximal 150 (Treibhauspotential also höchstens 150-fach höher das von CO2). Die Regelung ist – wie bei technischen Bestimmungen dieser Art üblich – in ihrer Ausgestaltung technologieneutral. Welches Kältemittel mit einem GWP von höchstens 150 konkret verwendet wird, wird darin nicht bestimmt, sondern ist von den Automobilherstellern in eigener Verantwortung zu entscheiden.

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Regelung ging man davon aus, dass natürliches oder bei industriellen Prozessen ohnehin anfallendes Kohlendioxid – CO2 (GWP 1) – künftig als Kältemittel bei Pkw-Klimaanlagen verwendet werden wird. Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel bedürfen einer größeren Anpassung der Klimaanlagentechnik, so dass diese teurer als die bisherigen Klimaanlagen sein dürften. Die notwendigen technischen Anpassungen sind technisch entwickelt worden und die angepassten Bauteile stehen zur Verfügung. Untersuchungen des Umweltbundesamtes anhand eines Prototyps haben ergeben, dass in unseren Regionen auch mit einem geringeren Energieverbrauch für den Betrieb von CO2-Anlagen zu rechnen ist. Der deutsche Automobilverband (VDA) hatte anlässlich der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt im September 2007 erklärt, CO2 als Kältemittel bei Pkw-Klimaanlagen zu verwenden.

Die internationale Entwicklung innerhalb der Automobilindustrie ist dann jedoch in eine andere Richtung gegangen. Im Mai 2010 gab der VDA die Entscheidung der deutschen Hersteller bekannt, sich den ausländischen Herstellern anzuschließen und künftig das Kältemittel R 1234yf (chem. Bezeichnung Tetrafluorpropen) als globales Kältemittel einzusetzen, das weniger Anpassungsaufwand bei der Klimaanlagentechnik erfordert. Dieser Stoff erfüllt mit einem GWP von 4 die Vorgaben der EU-Regelung. Gleichzeitig sei, so der VDA, der Stoff aus globaler Sicht das energieeffizienteste Kältemittel. Das im Zusammenhang mit R 1234 yf – auch aufgrund von Studien des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – diskutierte Risiko, dass in einem Brandfall unter bestimmten Bedingungen giftige Flusssäure freigesetzt werden kann, wird von der Automobilindustrie weltweit als sehr gering angesehen. Zur Risikoermittlung wurden von der Industrie verschiedenste Risikoanalysen vorgenommen, die nur ein geringes zusätzliches Risiko ergaben. Die Details dieser Analysen liegen den Behörden bisher jedoch nicht vor. Typgenehmigungsanträge für Pkw mit dem neuen Kältemittel sind noch nicht gestellt worden. In deren Bewertung wären auch die von Ihnen aufgeführten Aspekte einzubeziehen.

Es trifft also nicht zu, dass CO2 als Kältemittel zugunsten der R 1234 yf-Lösung verboten wurde, sondern es handelt sich hier um eine eigenverantwortliche Entscheidung der Automobilhersteller bei der Ausfüllung einer technologieneutralen rechtlichen Regelung. Der Einsatz von CO2 bleibt eine rechtlich zulässige Alternative. Längerfristig kann es durchaus zu einem breiten Einsatz von CO2 als Kältemittel bei Fahrzeugklimaanlagen kommen, zumal diese Technologie zugleich zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann und deshalb u.U. Vorteile im Bereich der Elektromobilität hat, in dem weniger für Heizzwecke nutzbare Motorwärme anfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB