Frage an Rudolf Henke bezüglich Gesundheit

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Rudolf Henke
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Frage von Udo L. •

Frage an Rudolf Henke von Udo L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

durch Erlass vom 16.11.2011 hat die Gesundheitsministerin des Landes NRW, Frau Dr. Steffens, für die zuständigen Landes- und kommunalen Aufsichtsbehörden bindend die Vorgehensweise in Hinsicht auf den öffentlichen Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten festgelegt.

Hierzu die Pressemitteilung:

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php

Ich stelle fest, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des MGEPA NRW den hierzu geltenden Richtlinien der EU widersprechen. Nach diesen Richtlinien ist die elektronische Zigarette bislang als "Lifestyle"-Produkt ("Genußmittel" in Entsprechung bundesdeutscher Nomenklatur) klassifiziert.

Ein anwaltliches Gutachten (gültig für die Republik Österreich, veröffentlicht unter http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf ) , bestätigt meine Annahme, da sich die darin geäußerten Schlussfolgerungen auf bundesdeutsche Normen (AMG) übertragen ließen.

Sofern in Länderkompetenz weitere, gleichlautende Erlasse auf Länder-Ebene erfolgten, wären (nach Hersteller-Angaben) zwischen 1,2 - und 1,5 Millionen bundesdeutscher Konsumenten elektronischer Zigaretten von den Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit:

Welche politische Position vertreten Sie in Hinsicht auf den Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten?

Wie beurteilen Sie die Maßnahmen der Frau Ministerin Dr. Steffens in Hinsicht auf eine fehlende, bundes-einheitliche und EU-konforme Regelung zum Verkauf und zum Konsum elektronischer Zigaretten?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen

Udo Laschet

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Sehr geehrter Herr Laschet,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 17.12.2011 zum Umgang mit elektronischen Zigaretten.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg hat sich bereits im Jahr 2010 zu den elektrischen Zigaretten positioniert. Daraus geht folgende Erkenntnislage hervor:

Die kurz- und langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von elektrischen Zigaretten sind nicht ausreichend erforscht. Insbesondere aufgrund des hohen Abhängigkeitspotentials des in ihnen regelhaft enthaltenen Nikotins sind sie als gesundheitlich bedenklich zu bewerten.

Es ist davon auszugehen, dass von elektrischen Zigaretten ein deutliches Suchtpotential ausgeht, zumindest wenn sie Nikotin enthalten.

Die Auffassungen über die mögliche therapeutische Wirksamkeit der Produkte zur Tabakentwöhnung gehen auseinander, ein verlässlicher wissenschaftlicher Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit steht aus. Verlässliche Daten über die Belastung der Raumluft mit Emissionen der elektrischen Zigaretten liegen offenbar noch nicht vor.

Aufgrund des Nikotingehalts ist eine Regulierung der elektrischen Zigarette als Arzneimittel angezeigt.

Die elektrische Zigarette als Tabakprodukt zu klassifizieren und entsprechend zu regulieren, ist problematisch, denn elektrische Zigaretten enthalten lediglich Nikotin, das aus Tabak extrahiert sein kann und einige der zum Verdampfen bestimmten Lösungen enthalten gar kein Nikotin. Daher dürfte das Verbot als Nachahmerprodukt von Tabakwaren die tragfähigere Alternative darstellen, da diese Definition die wesentlichen Eigenschaften des Produktes am vollständigsten erfasst.

Als Arzt schließe ich mich dieser Einschätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums an.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke